Die meisten Streitigkeiten des täglichen Lebens lassen sich mit ein wenig Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen auch ohne eine Gerichtsverhandlung zu einem guten Ende bringen. Und hiervon profitieren in der Regel beide Seiten, denn was hilft es vor Gericht Recht zu bekommen, wenn das Verhältnis zum Nachbarn dann dauerhaft gestört bleibt. Ein weiterer Vorteil der Schiedsverhandlung: Sie spart Kosten, Zeit und Nerven!
Schiedspersonen sind also die richtigen Ansprechpartner:
Die jeweilige Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt und anschließend per Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt.
Für den Bereich der Gemeinde Algermissen gibt es zurzeit einen Schiedsbezirk.
Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Algermissen sind Frau Silke Bartels-Heinemann und ihre Vertreterin, Frau Lea Domke.
Und wie läuft ein Schiedsverfahren ab?
In einem Antrag werden Namen, Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand der Verhandlung festgesetzt. Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen. Die Verhandlung findet ausschließlich mündlich statt. Die Parteien haben dabei Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen. Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Beide Parteien unterschreiben - damit ist der Vergleich rechtswirksam.
Im Vergleich zu einem förmlichen Gerichtsverfahren mit Anwalts- und Gerichtskosten, ist das Schiedsverfahren ausgesprochen kostengünstig.
Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie über die Schiedspersonen der Gemeinde Algermissen sowie den Bund deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V. .
Infos rund um das Thema Nachbarrecht finden Sie im Internet auch im Servicebereich des Niedersächsischen Justizministeriums.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |