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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen
Datum: Di, 29.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: sOfA, Algermissen, Jahnstraße 8
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Kinderbeirat    
Ö 8  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.03.2018
SI/2018/596  
Ö 9     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 9.1  
Baugebiet Am See    
Ö 9.2  
Gänserock    
Ö 9.3  
Sperrung B494    
Ö 9.4  
Regenrückhaltebecken Hildesheimer Straße    
Ö 9.5  
KiTa-Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim    
Ö 10  
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl: Wahlperiode 2019-2023
029/2018  
Ö 11  
Annahme bzw. Vermittlung von Spenden
031/2018  
Ö 12  
Antrag auf Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017 - Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
033/2018  
Ö 13  
Außerplanmäßige Auszahlungen 2018 - Unterrichtung
042/2018  
Ö 14  
Ernennung von Herrn Hartwig Klug zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bledeln.
039/2018  
Ö 15  
Ernennung von Herrn Christian Anders zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Groß Lobke.
040/2018  
Ö 16  
6. Änderung B-Plan Nr. 1 B "Süd-Neu", OT Algermissen, Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
041/2018  
Ö 17  
Erweiterung der Kindertagesstätten St. Matthäus und Die Kleinen Strolche
043/2018  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen
Enthält Anlagen
035/2018  
Ö 19  
Widmung von Gemeindestraßen in der Ortschaft Lühnde
Enthält Anlagen
084/2015  
Ö 20  
Widmung von Gemeindestraßen in der Ortschaft Ummeln
Enthält Anlagen
088/2015  
Ö 21  
Widmungen von Gemeindestraßen in der Ortschaft Algermissen
Enthält Anlagen
010/2016  
Ö 22  
Widmungen von Gemeindestraßen in der Ortschaft Bledeln
Enthält Anlagen
091/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:   Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Am Mühlenfeld: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 9/15 und 9/23

 

Am Osterberg: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 23/3

 

Am Wischhof: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 22/24, 21/10 und 22/3, sowie die Flurstücke 21/9 und 22/17 als öffentliche Grünanlage, Regenrückhaltebecken

 

Hannoversche Straße: Gemarkung Bledeln, Flur 1, Flurstück 41/2, 41/4 und 57/1

 

Wallstraße: Gemarkung Bledeln, Flur 5, Flurstück 3/1 und Flur 2, Flurstück 152/1

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Bledeln    DATUM: Mo, 19.03.2018    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag: Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Am Mühlenfeld: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 9/15 und 9/23

 

Am Osterberg: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 23/3

 

Am Wischhof: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 22/24, 21/10 und 22/3, sowie die Flurstücke 21/9 und 22/17 als öffentliche Grünanlage, Regenrückhaltebecken

 

Hannoversche Straße: Gemarkung Bledeln, Flur 1, Flurstück 41/2, 41/4 und 57/1

 

Wallstraße: Gemarkung Bledeln, Flur 5, Flurstück 3/1 und Flur 2, Flurstück 152/1

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

   
    GREMIUM: Finanzausschuss    DATUM: Di, 15.05.2018    TOP: Ö 15
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag:

Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Am Mühlenfeld: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 9/15 und 9/23

 

Am Osterberg: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 23/3

 

Am Wischhof: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 22/24, 21/10 und 22/3, sowie die Flurstücke 21/9 und 22/17 als öffentliche Grünanlage, Regenrückhaltebecken

 

Hannoversche Straße: Gemarkung Bledeln, Flur 1, Flurstück 41/2, 41/4 und 57/1

 

Wallstraße: Gemarkung Bledeln, Flur 5, Flurstück 3/1 und Flur 2, Flurstück 152/1

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen    DATUM: Di, 29.05.2018    TOP: Ö 22
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag:

Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Am Mühlenfeld: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 9/15 und 9/23

 

Am Osterberg: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 23/3

 

Am Wischhof: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 22/24, 21/10 und 22/3, sowie die Flurstücke 21/9 und 22/17 als öffentliche Grünanlage, Regenrückhaltebecken

 

Hannoversche Straße: Gemarkung Bledeln, Flur 1, Flurstück 41/2, 41/4 und 57/1

 

Wallstraße: Gemarkung Bledeln, Flur 5, Flurstück 3/1 und Flur 2, Flurstück 152/1

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Ö 23  
Teileinziehung von Gemeindestraßen in der Ortschaft Algermissen
Enthält Anlagen
030/2017  
Ö 24     Anfragen und Anregungen    
Ö 24.1  
Bestuhlung Klugscher Saal    
Ö 24.2  
Umgang der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters miteinander    
Ö 24.3  
Glasfaserausbau    
Ö 24.4  
Sperrung B494 - Umleitung    
Ö 25  
Einwohnerfragestunde    
             

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