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Auszug - 6. Änderung B-Plan Nr. 1 B "Süd-Neu", OT Algermissen, Satzungsbeschluss  

Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: sOfA, Algermissen, Jahnstraße 8
Ort:
041/2018 6. Änderung B-Plan Nr. 1 B "Süd-Neu", OT Algermissen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Weiß erkundigt sich nach dem Verkaufspreis des Grundstücks. Bürgermeister Moegerle erklärt, dass dieser durch ein Wertgutachten festgestellt werde. Über den Verkauf werde endgültig in der September-Ratssitzung zu entscheiden sein.

 

Ratsfrau Seifert begrüßt die Aufstellung des Bebauungsplanes und den Abriss und anschließenden Neubau des Gebäudes. Auf Anfrage von Ratsherrn Schlemeyer erklärt Bürgermeister Moegerle, dass für alle Wohnungen eine Wohnpreisbindung gelte.

 

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 B „Süd-Neu“ wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 041/2018 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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