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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Tagesordnungspunkte 19-23 werden zusammen beraten.
Ohne Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Alpeblick: Gemarkung Algermissen, Flur 8, Flurstück 38/53, 38/21 und 37/5
Hinter den Wöhren: : Gemarkung Algermissen, Flur 8, Flurstück 38/36.
Braunschweiger Weg: Gemarkung Algermissen, Flur 8, Flurstück 336/6.
Worth: Gemarkung Algermissen, Flur 1, Flurstück 299/6, 299/8 und 155/12
Schützenweg: Gemarkung Algermissen, Flur 9, Flurstück 102/5 (restliche Teilfläche)
Bahnhofsplatz: Gemarkung Algermissen, Flur 8, Flurstück 357/69 und 357/70
Jahnstraße: Gemarkung Algermissen, Flur 1, Flurstück 518/7
Teichstraße: Gemarkung Algermissen, Flur 1, Flurstück 261/9
Für folgende Flächen werden Beschränkungen festgelegt:
- Flurstück 38/21, und 37/5: öffentliche Grünanlage
- Flurstück 38/1, öffentliche Grünanlage, Regenrückhaltebecken
- Flurstück 357/70 wird als Platz gewidmet und Flurstück 357/69 wird im nördlichen Bereich als Platz und im südlichen Bereich als Parkfläche gewidmet (Trennung bei roter Markierung)
Die Flächen in der Jahnstraße sowie der Teichstraße werden als Gehweg gewidmet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |