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Beschlussvorschlag: Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Mühlenfeld: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 9/15 und 9/23
Am Osterberg: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 23/3
Am Wischhof: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 22/24, 21/10 und 22/3, sowie die Flurstücke 21/9 und 22/17 als öffentliche Grünanlage, Regenrückhaltebecken
Hannoversche Straße: Gemarkung Bledeln, Flur 1, Flurstück 41/2, 41/4 und 57/1
Wallstraße: Gemarkung Bledeln, Flur 5, Flurstück 3/1 und Flur 2, Flurstück 152/1
Begründung:
Die Widmung, Hannoversche Straße, Flur 1, Flurstück 41/2, 41/4 und 57/1 sowie Wallstraße, Flur 5, Flurstück 3/1 und Flur 2, Flurstück 152/1 erfolgt als Abschluss der Übertragung von Feldwegen.
Die Widmung der Grundstücke ist gem. der Vorschriften des Nds. Straßengesetzes erforderlich, da erst dadurch die öffentliche Einrichtung „Straße“ entsteht.
Durch die Widmung, deren Umfang sich aus den dieser Vorlage beigefügten Lageplänen ergibt, wird das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Algermissen entsprechend geändert.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan Am Mühlenfeld (4342 KB) | |||
2 | öffentlich | Lageplan Am Osterberg Am Wischhof (1045 KB) | |||
3 | öffentlich | Lageplan Hannoversche Straße (939 KB) | |||
4 | öffentlich | Lageplan Wallstraße (1031 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |