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Beschlussvorschlag: Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Ostermarsch: Gemarkung Ummeln, Flur 3, Flurstück 142/8
Voßbergstraße: Gemarkung Ummeln, Flur 3, Flurstück 138/11 und Flur 1, Flurstück 112/11
Begründung:
Die Widmungen in der Voßbergstraße erfolgen als Abschluss der Übertragung von Feldwegen. Da die Flächen nicht vom Wasser- und Bodenverband übernommen wurden, sind sie zu widmen.
Die Widmung der Grundstücke ist gem. der Vorschriften des Nds. Straßengesetzes erforderlich, da erst dadurch die öffentliche Einrichtung „Straße“ entsteht.
Durch die Widmung, deren Umfang sich aus den dieser Vorlage beigefügten Lageplänen ergibt, wird das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Algermissen entsprechend geändert.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan Ostermarsch (828 KB) | |||
2 | öffentlich | Lageplan Voßbergstraße (1114 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |