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Beschlussvorschlag: Gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) werden folgende Flächen für den öffentlichen Verkehr entwidmet:
Speicherstraße, Flur 7, Flurstück 82/9, 40/11, und 82/6,
Marktstraße, Flur 1, Flurstück 606/46
Vorm Schlage, Flur 1, Flurstück 261/11, 605/16 und 606/44
Begründung:
Speicherstraße: Die Entwidmung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Speicherstraße“.
Marktstraße und Vorm Schlage: Die Flächen wurden mit den Flächen des neuen Gehweges in der Teich- bzw. Jahnstraße getauscht.
Durch die Entwidmung, deren Umfang sich aus den dieser Vorlage beigefügten Lageplänen ergibt, wird das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Algermissen entsprechend geändert.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan Speicherstraße (642 KB) | |||
2 | öffentlich | Lageplan Marktstraße (1129 KB) | |||
3 | öffentlich | Lageplan Vorm Schlage u. Teichstraße (1145 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |