Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird in der Form und Fassung beschlossen, wie sie der Vorlage 082 aus 2018 beigefügt ist. Gemäß § 118 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung dem Rat mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zur Kenntnis genommen
GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 10.12.2018 TOP: N 6
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: zur Kenntnis genommen
GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Di, 11.12.2018 TOP: Ö 16
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird in der Form und Fassung beschlossen, wie sie der Vorlage 082 aus 2018 beigefügt ist. Gemäß § 118 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung dem Rat mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen.