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Vorlage - 088/2018  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen 2016 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Informationsvorlage:

 

Von den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 sind über folgende überplanmäßige Aufwendungen zu berichten:

 

Ergebnishaushalt:

 

Deckungskreis 4501

Abschreibungen auf immaterielles und Sachvermögen

59.536,49 €

ÜPL

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist der Ressourcenverbrauch der Anlagegüter (Abschreibungen) zu buchen. Die Abschreibungen betragen 696.236,49 €. Hierdurch wird der Ansatz von 636.700 € um 59.536,49 € überschritten.

 

Diese Überschreitung ist insbesondere auf eine Wertberichtigung der Gebäude Hermann-Löns-Straße 1 und 3, sowie auf den Erwerb von Mobiliar für das Rathaus und das Trauzimmer zurückzuführen

 

Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen.

 

Deckungskreis 4502

Sonstige Abschreibungen auf Forderungen

11.000,91 €

ÜPL

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist eine Bewertung der Forderungen der Gemeinde Algermissen nach § 124  Absatz 4 Satz 2 NKomVG vorzunehmen. Hierbei sind diese nach einwandfreien, zweifelhaften oder uneinbringlichen Forderungen einzustufen. Bei zweifelhaften Forderungen wird erwartet, dass diese zum Teil oder in voller Höhe ausbleiben werden. Der Nichteingang der Zahlungen steht bei uneinbringlichen Forderungen endgültig fest.

 

Sobald bekannt wird, dass ein Zahlungseingang ausbleiben wird, sind diese Forderungen aus der Bilanz auszubuchen. Dieses erfolgt in Form einer Niederschlagung. Mit der Ausbuchung entstehen Abschreibungen. Diese betragen für der Jahr 2016 22.500,91 €. Der Ansatz von 11.500 € wird somit um 11.000,91 € überschritten.

 

Hierbei handelt es sich um Forderungen aus Gewerbe- und Grundsteuer, welche im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nicht beigetrieben werden konnten.

 

Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

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