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Informationsvorlage:
Von den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2016 sind über folgende überplanmäßige Aufwendungen zu berichten:
Ergebnishaushalt:
Deckungskreis 4501 | Abschreibungen auf immaterielles und Sachvermögen | 59.536,49 € | ÜPL | |
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist der Ressourcenverbrauch der Anlagegüter (Abschreibungen) zu buchen. Die Abschreibungen betragen 696.236,49 €. Hierdurch wird der Ansatz von 636.700 € um 59.536,49 € überschritten.
Diese Überschreitung ist insbesondere auf eine Wertberichtigung der Gebäude Hermann-Löns-Straße 1 und 3, sowie auf den Erwerb von Mobiliar für das Rathaus und das Trauzimmer zurückzuführen
Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen. | ||||
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Deckungskreis 4502 | Sonstige Abschreibungen auf Forderungen | 11.000,91 € | ÜPL | |
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist eine Bewertung der Forderungen der Gemeinde Algermissen nach § 124 Absatz 4 Satz 2 NKomVG vorzunehmen. Hierbei sind diese nach einwandfreien, zweifelhaften oder uneinbringlichen Forderungen einzustufen. Bei zweifelhaften Forderungen wird erwartet, dass diese zum Teil oder in voller Höhe ausbleiben werden. Der Nichteingang der Zahlungen steht bei uneinbringlichen Forderungen endgültig fest.
Sobald bekannt wird, dass ein Zahlungseingang ausbleiben wird, sind diese Forderungen aus der Bilanz auszubuchen. Dieses erfolgt in Form einer Niederschlagung. Mit der Ausbuchung entstehen Abschreibungen. Diese betragen für der Jahr 2016 22.500,91 €. Der Ansatz von 11.500 € wird somit um 11.000,91 € überschritten.
Hierbei handelt es sich um Forderungen aus Gewerbe- und Grundsteuer, welche im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nicht beigetrieben werden konnten.
Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen. | ||||
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |