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Vorlage - 049/2018  

Betreff: Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Bledeln-Nord-West", OT Bledeln
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bledeln Anhörung
29.10.2018 
Sitzung des Ortsrates Bledeln ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorbereitung
29.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Vorlage 049,2018, 17.07.2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Der Antrag vom 22.03.2018 zur Aufhebung des Sichtdreieck im Bebauungsplan Nr. 1 „Bledeln-Nord-West“, OT Bledeln wird abgelehnt.
 

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Begründung:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im Kurvenbereich des Plangebietes ein Sichtdreieck festgelegt. Der Bebauungsplan wurde am 10.09.1980 rechtsverbindlich und inzwischen zweimal geändert. Die Änderungen betrafen nicht das Sichtdreieck.

 

Die Festlegung von Sichtdreiecken entsprach zur Zeit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchaus einer gängigen Praxis. Inzwischen werden Sichtdreiecke nur noch an Einmündungen zu klassifizierten Straßen festgelegt. Das letzte in der Gemeinde Algermissen festgelegte Sichtdreieck befindet sich in der Hottelner Straße/Alpeblick (Bebauungsplan Alpeblick).

 

Zum Änderungsantrag wurde die Verkehrskommission am 05.06.2018 beteiligt. Aus Sicht der Verkehrskommission werden verkehrliche Dinge nicht berührt.

 

Zur Durchsetzung des Sichtdreiecks hat der Landkreis Hildesheim bereits am 16.08.1994 mitgeteilt, dass in Anwendung eines Erschließungsermessens ein Einschreiten des Landkreises zur Durchsetzung des Sichtdreiecks nicht in Frage kommt. In einem persönlichen Gespräch am 28.06.2018 hat der Landkreis Hildesheim mitgeteilt, dass von dort die Regelungen des Sichtdreiecks nicht angewendet werden. Über die Aufhebung des Sichtdreiecks kann in eigener Zuständigkeit durch die Gemeinde entschieden werden.

 

Da das Sichtdreieck keine Wirkung entfaltet kann aus Sicht der Verwaltung auf eine Änderung des Bebauungsplanes verzichtet werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb durch den derzeitigen Eigentümer erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgte.

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Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Vorlage 049,2018, 17.07.2018 (50 KB)    

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