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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - 21. Sitzung des Finanzausschusses  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Mo, 22.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 7  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 08.04.2015
SI/2015/319  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 9  
Enthält Anlagen
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2011 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
Enthält Anlagen
035/2015  
Ö 10  
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2012 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
Enthält Anlagen
043/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 09.09.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.

b.)    Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 849.666,50 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 37.208,88 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

   
    GREMIUM: Finanzausschuss    DATUM: Mo, 22.06.2015    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 09.09.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.

b.)    Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 849.666,50 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 37.208,88 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Mo, 29.06.2015    TOP: N 10
    STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 09.09.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.

b.)    Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 849.666,50 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 37.208,88 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen    DATUM: Mi, 01.07.2015    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 09.09.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.

b.)    Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 849.666,50 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 37.208,88 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Praesentation zu TOP 9 und 10 (487 KB)    
Ö 11  
Ausbau Heerstraße
Enthält Anlagen
041/2015  
Ö 12  
Anfragen und Anregungen    
Ö 13  
Einwohnerfragestunde    
             

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