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Vorlage - 041/2015  

Betreff: Ausbau Heerstraße
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
22.06.2015 
21. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ausbau Heerstraße, Anlage 1
Ausbau Heerstraße, Anlage 2
Ausbau Heerstraße, Anlage 3

Beschlussvorschlag:  

 

Der Ausbauplanung in Form des Planfeststellungsbeschlusses durch den Landkreis Hildesheim, für die Bereiche der zur Gemeinde Algermissen aufgrund der Straßenbaulast gehörenden Teilmaßnahme, wird beschlossen.

 

Zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung wird eine beitragspflichtige Erneuerung der Leuchtenköpfe am Ausbauabschnitt vorgesehen.

 

Den Anliegern wird eine Ablösung der Beitragszahlung vorgeschlagen.

 

Die Im Jahr 2015 entstehenden Kosten für die Maßnahme werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Begründung:

 

Der Landkreis Hildesheim hat für die Baumaßnahme im Jahr 2010 ein Planfeststellungsverfahren mit den üblichen öffentlichen Verfahrensschritten durchgeführt. In diesem Zeitraum fand am 18.03.2010 eine Ortsratssitzung unter Beteiligung des Straßenbauamtes statt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 13.09.2012 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Nachdem nun die Ausbauplanung für die Maßnahme vorliegt, wurde durch die Gemeinde Algermissen eine Anliegerveranstaltung unter Beteiligung des Ortsrates Algermissen am 22. April 2015 durchgeführt. Bei diesem Termin wurden die Ausbauplanung und die zu erwartenden Beiträge erläutert. Da es sich hier im Vergleich zu anderen Ausbaumaßnahmen um eine planfestgestellte Maßnahme handelt, sind nur noch Änderungen in Detailfragen möglich.

 

Im Rahmen einer Beteiligung durch den Landkreis hat sich die Gemeinde Algermissen dafür ausgesprochen auf die Herstellung eines öffentlichen Einstellplatzes zugunsten zusätzlicher Fußwegflächen zu verzichten. Die neue Fußwegfläche befindet sich am Ende des Parkstreifens vor der Haus-Nr. 23. Hierdurch wird die Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen zu Herstellung 2 m-breiten Fußweges auf Höhe des Grundstücks vermieden.

 

Da die Straßenbeleuchtung lediglich der Sicherheit der Fußgänger dient ist im Planfeststellungsverfahren lediglich am Rande hierzu eine Aussage vorhanden. Die Planungshoheit obliegt hier ausschließlich der Gemeinde Algermissen. Inzwischen wurde vor dem Grundstück Heerstraße 9 eine Testleuchte installiert. Seit dem 27.05.2015 leuchtet diese auch ohne Nachtabsenkung (sonst ab ca. 23.00 Uhr). Zur besseren Vergleichbarkeit wird Ende Juni eine weitere Testleuchte auf der Ausbaustrecke errichtet. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger auf dem westlichen Fußweg, ist ein Austausch der Lampenköpfe sinnvoll. Hierbei ist im zumutbaren/ zulässigen Rahmen jedoch die Auswirkung auf die Fahrzeuge zunächst unerheblich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erneuerung der Leuchtenköpfe nicht die ungeteilte Zustimmung der Anlieger findet. Trotzdem wird seitens der Verwaltung eine Erneuerung empfohlen.

 

Die Maßnahme wird unter Federführung des Landkreises Hildesheim durchgeführt. Der Landkreis Hildesheim trägt als Träger der Straßenbaulast die Kosten für die Straßenfläche mit Entwässerungseinrichtungen. Aufgrund gesetzlicher Grundlage (§ 43 Abs. 5 Nieders. Straßengesetz) ist die Gemeinde Algermissen als Träger der Straßenbaulast für die restliche Fläche (Bordanlage, Fußweg, Parkbuchten, Haltestellen) zuständig. Zur Abwicklung wurde inzwischen eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und der Gemeinde Algermissen geschlossen. Hierbei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass über die gesetzlichen Regelungen hinaus (hier: Ortsdurchfahrtsrichtlinie) sich der Landkreis Hildesheim bereit erklärt hat Kostenanteile aus dem Verantwortungsbereich der Gemeinde Algermissen zu übernehmen. Weiterhin wird die gesamte Maßnahme mit GVFG-Mitteln gefördert. Aufgrund des Fördermittelbescheides hat sich der Landkreis dazu entschieden,  den vorhandenen Radweg aus Richtung Lühnde bis zur Zufahrt des Netto-Marktes nicht zu erneuern. Die Zuschüsse für die Gemeindemaßnahme sind lediglich zur Minderung des Gemeindeanteils zu verwenden. Eine Anrechnung auf die fälligen Ausbaubeiträge ist nicht möglich.

 

Für die Herstellung der Bushaltestellenbereiche (Buskapsteine und Aufstellfläche) erfolgt eine Förderung durch den Landkreis Hildesheim.

 

Die Beitragserhebung wurde intensiv mit dem Büro Dr. Dehne & Kollegen, Herrn Niehaus besprochen. Wie in den letzten Jahren üblich, wurde bereits bei der Anliegerbeteiligung auf die Möglichkeit einer Ablösungsvereinbarung hingewiesen.

 

Der Baukostenanteil für die Gemeinde Algermissen beträgt entsprechend der Anlage zur Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim derzeit 263.399,26 €. Hinzu kommt ein Betrag von 7.167,55 € für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung. Es wird derzeit mit einem GVFG-Zuschuss von 50.000 € und einem Beitragsaufkommen von insgesamt 120.000 € gerechnet. Insgesamt verbleibt dann an den Baukosten ein Gemeindeanteil von rd. 100.000 €. Da zur Förderung durch den Landkreis noch kein Bescheid vorliegt bleibt an dieser Stelle eine mögliche Einnahme unberücksichtigt.

 

Der Landkreis Hildesheim hat im Dezember letzten Jahres mitgeteilt, die Maßnahme im Jahr 2015 durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt war es leider nicht mehr möglich die Maßnahme im Haushaltsplan 2015 darzustellen, so dass die Kosten nunmehr außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind. Gleichzeitig zeichnet sich jedoch ab, dass die Baumaßnahme zum Ausbau des Fußweges Marktstraße und des Platzes am Rathaus im Jahr 2015 nicht durchgeführt werden können, so dass die hierfür in diesem Jahr vorgesehenen Mittel zur Deckung der Kosten zur Verfügung stehen.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ausbau Heerstraße, Anlage 1 (1013 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Ausbau Heerstraße, Anlage 2 (980 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Ausbau Heerstraße, Anlage 3 (1671 KB)    

Öffnungszeiten Rathaus


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Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
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