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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 08.04.2015 | SI/2015/319 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Mitteilungen der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2011 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 035/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 01.08.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011. b.) Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 770.601,74 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 81.430,68 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Mo, 22.06.2015 TOP: Ö 9 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 01.08.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011. b.) Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 770.601,74 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 81.430,68 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 29.06.2015 TOP: N 11 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 01.08.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011. b.) Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 770.601,74 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 81.430,68 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Mi, 01.07.2015 TOP: Ö 9 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 01.08.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011. b.) Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 770.601,74 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 81.430,68 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 10 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2012 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 043/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau Heerstraße | 041/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
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