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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2011 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG  

21. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
035/2015 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011
a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung
b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2011 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratungen hier umfassen auch die Beratungen zu TOP 10.

 

Frau Hacker weist zunächst darauf hin, dass die Prüfungen der Jahre 2011 und 2012 erst jetzt durchgeführt werden konnten, da vom Landkreis Hildesheim nach der Doppik-Einführung erst die Eröffnungsbilanzen abzuarbeiten waren. Anschließend werden von Frau Hacker anhand einer Präsentation die Berichtsjahre erläutert.

 

Herr Gerhardy erkundigt sich nach dem Zusammenhang von Eigen- und Fremdkapitalquote.

 

Wie in der Sitzung mitgeteilt, erfolgt die Beantwortung hierzu im Rahmen einer Anlage zum Protokoll.

 

Herr Gerhardy stellt fest, dass beide Jahre besser als geplant abgeschlossen wurden. Herr Rohde lobt ausdrücklich die Arbeit des Fachbereichs II und bedankt sich für die geleistete Arbeit.

 

Herr Rohde verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 35 / 15:

 


a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 01.08.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011.

b.)    Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 770.601,74 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 81.430,68 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 9 (130 KB)    

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