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Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 01.08.2014 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011.
b.) Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 770.601,74 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresabschluss 2011 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 81.430,68 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat in der Zeit vom 16.03.2015 bis 14.04.2015 (mit Unterbrechungen) die Prüfung der Jahresrechnungen 2011 und 2012 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wurde am 15.04.2015 im Rahmen eines Abschlussgespräches erörtert. Daran teilgenommen haben
von der Gemeinde Algermissen:
Bürgermeister Moegerle, Frau Hacker, Frau Riedel und vom
Rechnungsprüfungsamt:
Herr Janocha, Frau Bruns, Herr Onkes und Herr Maier-Gerking.
Prüfungsbemerkungen liegen nicht vor.
Zu dem im Bericht der Gemeinde Algermissen vorgesehenen Anmerkungen und Hinweise ist keine Stellungnahme abzugeben.
In der Zusammenfassung des Schlussberichtes wird folgendes ausgeführt:
„Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss der Gemeinde Algermissen in der Fassung vom 01.08.2014 mit den zugehörigen Dokumentationsunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.
Insgesamt ist festzustellen, dass
Der Jahresabschluss 2011 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Gemeinderat über den Jahresabschluss 2011 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt.“
Anlage/n:
Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011
Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2011
Ergebnisrechnung per 31.12.2011
Finanzrechnung per 31.12.2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 (1684 KB) | |||
2 | öffentlich | Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2011 (63 KB) | |||
3 | öffentlich | Ergebnisrechnung per 31.12.2011 (114 KB) | |||
4 | öffentlich | Finanzrechnung per 31.12.2011 (137 KB) |
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