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Auszug - Gemeindeentwicklungskonzept  

11. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Halbersbacher Landhotel
Ort:
053/2014 Gemeindeentwicklungskonzept
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Moegerle erläutert die Beschlussvorlage 53 / 14. Zunächst verweist er darauf, dass sich in der Gemeinde Algermissen durchaus viel ereigne. Er verweist auf die verschiedenen Bebauungspläne, den Kulturbrunnen und die Nachnutzung von Einzelhandelsobjekten.

 

Dennoch sei es richtig ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erarbeiten und zu beschließen. Dabei erläutert er die Bestandteile Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Wirtschaft, Wohnen, Kümmerer und Einzelhandelskonzept. Hierauf geht er genauer ein und verweist darauf, dass die Algermissener Sortimentsliste und der vorgeschlagene Versorgungsbereich ausschließlich für Einzelhandelsunternehmen mit einer Verkaufsfläche ab 800 qm gelten. Der Rat könne das Gemeindeentwicklungskonzept jederzeit ändern.

 

Ratsherr Gerhardy erklärt, dass er zunächst Bedenken gehabt habe. Nach Klarstellung, dass der zentrale Versorgungsbereich ausschließlich für Einzelhandelsunternehmen ab 800 qm Größe gelte und kleinere Unternehmen auch außerhalb des zentrale Versorgungsbereichs angesiedelt werden könnten, werde er der Vorlage jedoch zustimmen.

 

Ratsfrau Wirries verweist auf die gute Arbeit zur Entwicklung des Konzeptes in verschiedenen Arbeitsgruppen und hält es für richtig, dass diese Arbeit nun auch zum Abschluss geführt werde.

 

Ratsherr Preissner verdeutlicht, dass die Gemeinde Algermissen sich durch dieses Konzept positioniere, letztlich entfalte das Konzept auch eine Schutzfunktion für die vorhandenen Händler.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


Das in Allris (unter Dokumente) hinterlegte Gemeindeentwicklungskonzept wird positiv als Grundlage der weiteren Entwicklung der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen.

 

Das Einzelhandelskonzept mit der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Orts­mitte“ sowie die „Algermissener Sortimentsliste“ wird als städtebauliches Entwicklungskon­zept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


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