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Auszug - 22. Änderung F-Plan, Bebauungsplan Nr. 30 "Am See", OT Algermissen - Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss  

15. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:02 - 20:46 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
027/2014 22. Änderung F-Plan, Bebauungsplan Nr. 30 "Am See", OT Algermissen - Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Kielhorn, Kim
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Moegerle berichtet zunächst, dass eigentlich die Bemühungen zur Entwicklung der Fläche inzwischen eingestellt wurden. Nachdem sich nochmals der Landkreis Hildesheim eingeschaltet hat, wurde dem Eigentümer gegenüber Druck aufgebaut. Außer der bereits durch die N-Bank zugesagten Fördermittel wurde nun doch noch ein Kompromiss mit einem Preisaufschlag für die Beteiligung an den Sanierungsarbeiten als Ablösung gefunden. Im Jahr 2014 soll daher noch die Sanierung als erste Maßnahme stattfinden. In späteren Jahren erfolgt dann die Erschließung des Baulandes. Es ist absehbar, dass sich die Gemeinde an der Maßnahme auch beteiligen muss. Art und Umfang ist jedoch noch unbekannt. In den letzten Wochen fanden zahlreiche Gespräche zur Planung der Maßnahme statt. Insbesondere wurde in einem Gespräch am letzten Donnerstag beim Landkreis Hildesheim die Entscheidung zu einem zweistufigen Planverfahren getroffen. Im ersten Schritt sind grundsätzlich zunächst die Meinungen abzufragen. Erst im zweiten Schritt werden die endgültigen Planungsunterlagen vorgelegt.

 

Herr Voges erläutert insbesondere die vorgelegte Planung hinsichtlich der Sanierungsmaßnahme 2014. Als Kernpunkt der Maßnahme wird zunächst der Teichwasserstand wieder abgesenkt und mit dem auf dem vorhandenen Grundstück befindlichen Materialien ein Lärmschutzwall mit eine Länge von 250 m und 9 m Höhe errichtet. Auf Nachfrage von Herrn Espenhain erläutert Herr Voges, dass im nördlichen Bereich die vorhandene Hütte planungsrechtlich abgesichert wird. Herr Gerhardy weist drauf hin, dass bisher kein Gutachten zum Bodenzustand vorgelegt wurde. Herr Moegerle teilt dazu mit, dass in Kürze die Gutachten auf der Homepage (Ratsinformationssystem) verfügbar sind. Sie sind jedoch sehr umfangreich und unverständlich. Daher wird in Absprache mit dem Ortsrat Mitte Mai der Gutachter die Ergebnisse vorstellen. Auf weitere Nachfrage von Herrn Gerhardy erläutert Herr Moegerle, dass mit dem Eigentümer eine grundsätzliche Einigung besteht. Es sind lediglich noch Details zu regeln. Die Errichtung eines Wendehammers für die Landwirtschaft im nordöstlichen Bereich ist grundsätzlich möglich.

 

Aus Sicht von Herrn Leder handelt es sich um eine gute Sache. Insgesamt wird jedoch bei der Maßnahme sehr viel Geld zur Finanzierung in Umlauf gebracht. Herr Moegerle teilt hierzu mit, dass insgesamt hier die Hilfe der Gemeinde Algermissen zur Zwischenfinanzierung notwendig sein könnte. Nach Abschluss der Maßnahmen werden alle Flächen außer den Wohnbauflächen an die Gemeinde Algermissen übertragen. Herr Preissner befürwortet die Maßnahmen, da aufgrund der Gutachten das jetzige Vorgehen so möglich ist.

 

Herr Rohde verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 27 / 2014:


Beschlussvorschlag:  

 

Für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am See“, OT Algermissen wir gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Für die Planverfahren sind folgende Beteiligungen durchzuführen:

 

-          Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

-          Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Vorlage 027 / 2014 beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 


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