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Beschlussvorschlag:
Für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am See“, OT Algermissen wir gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Für die Planverfahren sind folgende Beteiligungen durchzuführen:
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Vorlage 027 / 2014 beigefügt.
Begründung:
Seit längerer Zeit werden zwischen dem Eigentümer der Flächen der ehemaligen Ziegelei einerseits und der ABEG/Gemeinde andererseits Gespräche zur Nachnutzung der Fläche geführt. Für die auf dem Gelände noch notwendigen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen hat sich inzwischen eine Finanzierungsmöglichkeit unter Beteiligung der N-Bank, des Wasserverbandes Peine und des Landkreises Hildesheim ergeben. Als Voraussetzung für die Förderung durch die N-Bank ist eine Nachnutzung für Wohnbebauung notwendig. Diese wird durch einen Bebauungsplan abgesichert.
Neben dem Bebauungsplan wird nach Rücksprache mit dem Landkreis Hildesheim der im Jahr 2014 zu errichtenden Lärmschutzwall als Außenbereichsvorhaben genehmigt.
Die Erschließung der Wohnbauflächen zusammen mit der weiteren Freiflächengestaltung ist derzeit nicht vor 2018 angedacht.
Nach Abschluss aller Arbeiten ist dann die Übertragung der nicht als Wohnbauland genutzten Flächen an die Gemeinde Algermissen geplant.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 22. Ä. F-Plan, 11.04.2014 (1616 KB) | |||
2 | öffentlich | B-Plan Am See, 11.04.2014 (2286 KB) | |||
3 | öffentlich | TF, ÖBV Am See, 11.04.2014 (42 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |