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Auszug - B-Plan Nr. 3 "Kirchweg", OT Wätzum, Satzungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude, Algermissen, Ostpreußenstraße 16
Ort:
089/2021 B-Plan Nr. 3 "Kirchweg", OT Wätzum, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In der Begründung zur Vorlage weist Herr Voges darauf hin, dass aufgrund der Eigentümeridentität mit einer verkürzten Entfernung zwischen der neuen Baufläche und dem nördlich angrenzenden Wald keine Probleme entstehen sollten.

 

Herr Dorner weist darauf hin, dass eine Höhe der Bebauung nicht festgelegt wurde. Lediglich die mögliche zweigeschossige Bebauung wurde vorgesehen. Beispielhaft wird von ihm auf mögliche negative Auswirkungen für das Hofgrundstück hingewiesen. Gegebenenfalls sollte die Vorlage zunächst in unveränderter Form beschlossen werden. Hinsichtlich der Hofstelle sollte jedoch eine kurzfristige Änderung erfolgen.

 

Herr Voges weist darauf hin, dass durch eine Änderung im Bereich der Hofstelle gegebenenfalls weitergehende Einschränkungen für das Grundstück im Vergleich zu einer Betrachtung/Bebauung gemäß §34 BauBG erfolgen könnte.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion über Einschränkungen durch Bauvorschriften an.

 

Herr Gerhardy schlägt vor, die Vorlage heute zunächst zu beschließen und später neue Einschränkungen zu besprechen. Aus Sicht von Bürgermeister Moegerle bedarf es hier einer politischen Entscheidung, weitere Regelungen zu treffen oder grundsätzlich die Eigentümer in ihrer Baufreiheit möglichst großen Spielraum zu belassen. Konsequent angewendet wäre auch die Möglichkeit einer Veränderungssperre geeignet, um „Auswüchse“ zu vermeiden.

 

Herr Blomberg verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 089/2021:

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Kirchweg“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 der Nds. Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 089/2021 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.

 


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