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Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Kirchweg“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 der Nds. Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 089/2021 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 3 „Kirchweg“ gefasst. Der Verwaltungsausschuss hat gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit und berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am 13.09.2021 mit einer Auslegungsfrist vom 21.09.2021 bis zum 21.10.2021. Die am 08.09.2021 versandte Beteiligungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit einer Frist bis zum 21.10.2021 um Stellungnahme gebeten.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen werden.
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Kirchweg, Bebauungsplan 8-11-2021 (1821 KB) | |||
2 | öffentlich | Entwurf Kirchweg, Begründung 8-11-2021 (646 KB) | |||
3 | öffentlich | Abwägung Kirchweg, 18.11.2021 (263 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
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