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Hochbordabsenkung

Der Neubau eines Wohnhauses, die Errichtung einer Garage oder eines Carports machen es manchmal erforderlich, nachträglich eine Grundstückszufahrt zu schaffen. Beim Anlegen einer Grundstückszufahrt ist es oftmals erforderlich, den bestehenden Hochbord abzusenken. Hierfür ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Die Hochbordabsenkung ist mit einem formlosen Antrag und Lageplan, in dem die geplante Zufahrt markiert ist, zu beantragen. Die Gemeinde Algermissen erteilt nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten die Genehmigung zur Hochbordabsenkung. Die Kosten für die Absenkung des Hochbordes sind vom Antragsteller zu tragen. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeiten so durchzuführen sind, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen. Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 30,00 ¤.

Öffnungszeiten Rathaus


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Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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