Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gemäß § 12 KomHKVO  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
045/2019 Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gemäß § 12 KomHKVO
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Hacker erläutert die Beschlussvorlage. § 12 KomHKVO fordert die Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung. Von 2011 bis einschließlich 2018 wurden insgesamt 5.409.443,71€ in insgesamt 36 Maßnahmen investiert. Hierbei seien Maßnahmen ab einem Gesamtwert von über 10.000,00€ berücksichtigt. Im Durchschnitt betragen die Kosten für eine Maßnahmen 150.262,33€, so dass eine Wertgrenze von 150.000€ angemessen sei.

 

Herr Gerhardy erkundigt sich nach der Wertgrenze in anderen Kommunen. Frau Hacker gibt an, dass der Landkreis Hildesheim, die Städte Sarstedt und Elze sowie die Samtgemeinde Leinebergland jeweils eine Wertgrenze von 100.000,00€ festgelegt haben.

 


Beschluss:

Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO sind Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von über 150.000,00 € ohne Umsatzsteuer.

 

Folgekostenberechnungen für unerhebliche Investitionsmaßnahmen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO werden ausschließlich für Maßnahmen durchgeführt, deren Gesamtinvestitionsbedarf mehr als 25.000,00 € und weniger als 150.000,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster