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Auszug - Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung)  

Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude, Algermissen, Ostpreußenstraße 16
Ort:
070/2021 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Markus Peisker
Federführend:Fachbereich III - Bürgerservice   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bedarf und die Regelungen der Satzungen werden von Herrn Peisker anhand einer Präsentation erläutert.

 

Auf Nachfrage von Herrn Herbst weist Herr Peisker darauf hin, dass die Leistungen der First Responder-Einheit kostenlos erfolgen, da es sich um lebensbedrohliche Lagen handelt.

 

Herr Peisker bestätigt auf Nachfrage von Herrn Rack, dass Zuschüsse in die Kalkulation eingeflossen sind.

 

Herr Blomberg verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 070/2021:

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der vorgelegten Fassung samt der Anlage Kosten- und Gebührentarif beschlossen. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Algermissen über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Algermissen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben samt Kosten- und Gebührentarif vom 13. Dezember 1999, zuletzt geändert am 19. Dezember 2007, außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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