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Beschlussvorschlag:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reihewiesenweg“ wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 088/2021 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reihewiesenweg“ gefasst. Die Beteiligung zur Phase 0 folgte per Anschreiben von 22.06.2021 in der Zeit vom 30.06.-14.07.2021. In der gleichen Zeit bestand aufgrund einer Bekanntmachung auf der Home-page die Möglichkeit zur Äußerung. Der Verwaltungsausschuss hat am 01.09.2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit und berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am 13.09.2021 mit einer Auslegungsfrist vom 21.09.2021 bis zum 21.10.2021. Die am 08.09.2021 per Anschreiben versandte Beteiligungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit einer Frist bis zum 21.10.2021 um Stellungnahme gebeten.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen werden.
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 3. Änderung, Reihwiesenweg, 05.11.2021 (34 KB) | |||
2 | öffentlich | Entwurf Reihewiesenweg, 3. Änderung 22-10-2021 (1363 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |