|
|
Informationsvorlage:
Von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2019 sind über folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen zu berichten:
Ergebnishaushalt
1110600.4071000 | Personal und Organisation, Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub | 6.355,16 € | ÜPL |
Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. 1 KomHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. nicht in Anspruch genommenen Urlaub.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde zum Bilanzstichtag der Höhe der Rückstellung auf insgesamt 112.150,19 € festgestellt. Der Bestand der Rückstellung ist um 14.355,16 € zu erhöhen. Der Haushaltsansatz wird dabei um einen Betrag von 6.355,16 € überschritten. | |||
| |||
1110600.4073000 | Personal und Organisation, Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit | 3.744,99 € | APL |
Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. 1 KomHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. die Ruhephase bei Altersteilzeit.
Ende des Jahres 2018 wurde eine Vereinbarung über Altersteilzeit geschlossen. Für die Haushaltsplanung 2019 erfolge der Abschluss der Vereinbarung zu spät, um entsprechende Mittel noch im Haushaltsplan zu berücksichtigen. | |||
| |||
1110600.4161000 | Personal und Organisation, Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger | 2.558,00 € | APL |
Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. 1 KomHKVO insbesondere auch die Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie gegenüber Beamtinnen und Beamten für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Bei der Abrechnung der Beihilfeumlage durch die Niedersächsische Versorgungskasse zum Bilanzstichtag ist diese für Versorgungsempfänger um 2.558,00 € zu erhöhen. Bei der Planung war eine Erhöhung nicht vorgesehen. | |||
| |||
2110002.5131000 | Grundschule Lühnde, außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachvermögen | 6.233,70 € | APL |
Aufgrund eines Wasserschadens war der Fußboden der Turnhalle der Grundschule Lühnde zu erneuern. Der Restbuchwert des abgängigen Bodenbelags beträgt 6.233,70 € und ist aus dem Anlagevermögen als außerordentlichen Aufwand auszubuchen. | |||
| |||
5410000.5321000 | Straßen, Wege, Plätze, außerordentliche Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden | 17.686,08 € | APL |
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 beschlossen, das Flurstück in der Gemarkung Harsum, Flur 1, Flurstück 108/8 an den Unterhaltungsverband Harsum zu übertragen (Vorlage 66/2018). Die Übertragung wurde mit Datum vom 12.02.2018 vollzogen und in den betroffenen Grundbüchern durch das Amtsgericht Hildesheim eingetragen. Da sich das Grundstück nicht mehr im Eigentum der Gemeinde Algermissen befindet, ist dieses aus dem Vermögensbestand auszubuchen. Der Wert des Grundstückes beträgt 17.686,08 €. |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |