|
|
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Algermissen für das Jahr 2020 wird in der Form und Fassung beschlossen, wie sie dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Begründung:
Dieser Nachtragshaushaltsplan wird aufgestellt, da sich im Haushalt 2020 ein deutlicher Fehlbetrag ergeben wird und die Gemeinde Algermissen erhebliche Liquiditätsprobleme hat.
Diese Vorlage nimmt auf die Unterlagen zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 Bezug (Vorlage 90/2019), in denen schon eindeutig stand: „Die Gemeinde Algermissen ist chronisch unterfinanziert. Die nicht beeinflussbaren Ausgaben steigen wesentlich schneller als die Einnahmen. Hier muss schnellstmöglich gegengesteuert werden“
Bereits mit Schreiben vom 27.05.2020, mit dem eine Haushaltssperre verhängt wurde, wurde auf die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes hingewiesen, der in Aufwand und Ertrag nicht ausgeglichen sein wird.
In dem vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltes 2020 werden i.d.R. nur die Einzahlungen und Auszahlungen, in denen eine Veränderung von mehr als 5.000 € erwartet wird, betrachtet. Die detaillierte Betrachtung aller Produktkonten wird dem Haushaltsentwurf 2021 bzw. dem Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) vorbehalten bleiben.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung schließt mit einem Defizit von 626.100 € ab. Dieser Fehlbetrag kann gerade noch mit den Überschussrücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses unter Berücksichtigung der noch nicht geprüften vorläufigen Jahresergebnisse für 2018 und 2019 gedeckt werden.
Nachstehend sind entsprechende Erläuterungen zum Nachtragshaushaltsplan aufgeführt.
Investitionen
Bereits mit Schreiben vom 27.05.2020, mit dem eine Haushaltssperre verhängt wurde, wurden dazu einige Ausführungen gemacht.
Zu Aufstellung und Beschlussfassung für den Haushalt 2020 war Grundlage die Kostenschätzung vom 01.07.2019 über rund 3,5 Mio. Euro. Mit Datum vom 26.11.2019 wurde eine Kostenberechnung vorgelegt, die von Gesamtkosten des Projektes von 4.509.459 Euro ausging und intensiv in den Gremien des Rates besprochen und diskutiert wurde, aber einvernehmlich nicht mehr in den am 03.12.2019 beschlossenen Haushalt 2020 einfloss. Inzwischen liegen schon für einen großen Teil der einzelnen Gewerke konkrete Ausschreibungsergebnisse bzw. Vergaben vor.
Im Nachtragshaushalt sind jetzt „nur noch“ Mittel in Höhe von insgesamt 4.250.000 Euro veranschlagt, die sich wie folgt aufteilen:
Investiv | € |
Baukosten | 4.065.000 |
Ausstattung Grundschule | 67.900 |
Ausstattung Hort | 2.900 |
Nicht investiv |
|
Ausstattung Schule | 58.700 |
Ausstattung Hort | 55.500 |
Der Rat in der Gemeinde Algermissen hat mit dem Haushalt 2020 Mittel für die Toilettensanierung in der Grundschule Lühnde bereitgestellt. Die drei Jahre alte Kostenschätzung belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 93.300 Euro, die im Haushalt veranschlagt wurden. Durch zusätzliche Maßnahmen wie die notwendige Schaffung eines Behinderten-WCs, die großflächige Sanierung der Grundleitungen im Kriechkeller (über die Hälfte der mit Kosten von 120.000 € geschätzten Leitungssanierungen sind erledigt), die nicht Bestandteil o.a. Kostenschätzung war, und durch die Preisanstiege auf Grund der überhitzten Baukonjunktur haben sich die Kosten auf nunmehr rund 195.000 Euro mehr als verdoppelt. Die Baumaßnahme ist nahezu abgeschlossen.
Für die Gegenfinanzierung sind Mittel in Höhe von 55.453,64 Euro aus dem Konjunkturpaket 2 eingeplant, die aber in diesem Jahr nicht mehr fließen werden und daher nicht veranschlagt sind.
Angesichts des Umfanges ist die Maßnahme in zwei Abschnitte aufgeteilt worden. Die Kostenschätzung für den ersten Teil der Dachsanierung beläuft sich auf 230.000 Euro. Dementsprechend ist der Haushaltsansatz verringert worden. Die vorbereitenden Arbeiten des beauftragten Architekten (Vorlage 27/2020) laufen derzeit.
Bei dieser Baumaßnahme kommt es zu deutlichen Mehrausgaben, die sich nahezu ausschließlich auf die Erneuerung der Trinkwasserversorgung in der Turnhalle beziehen. Die Kosten erhöhen sich voraussichtlich von bisher 387.000 € um ca. 50.000 € auf 437.000 €.
Ein erklärender Vermerk wird derzeit vom Ingenieurbüro gefertigt und unverzüglich nachgereicht.
Im Rahmen des Vollzuges der Haushaltssperre wurden in 2020 verschiedene Maßnahmen nicht begonnen und werden auch in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden. Die ursprünglichen Ansätze wurden infolgedessen auf 0,00 € herabgesetzt. Betroffen sind folgende Maßnahmen:
Maßnahmenbezeichnung | ursprünglicher Ansatz |
Erwerb Software Bauhof- und Gebäudemanagement | 50.000 € |
Grundschule Algermissen, Neugestaltung Schulhof | 100.000 € |
Grundschule Algermissen, Sanierung Treppenhäuser | 65.000 € |
Grundschule Lühnde, Neugestaltung Schulinnenhöfe | 100.000 € |
Schaffung von Parkraum in der Ostpreußenstraße | 25.000 € |
Erweiterung von Grünanlagen allgemein | 10.000 € |
Ergebnishaushalt
In Ergebnishaushalt wurden die ursprünglichen Ansätze an den tatsächlichen Gegebenheiten und bekannten Entwicklungen angepasst. Aus der Corona-Pandemie bedingte Mindererträge und Mehraufwendungen wurden ebenfalls berücksichtigt.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen dargelegt.
Haushaltsausgabereste
In den Vorjahren sind in den Haushalten Mittel für verschiedene Projekte bereitgestellt worden, die noch nicht zum Abschluss gekommen sind. Es sind hierfür Haushaltsausgabereste (HAR) gebildet worden, um die Ausgabeermächtigung in das Folgejahr zu übertragen. Diese HAR werden im Zuge des Nachtragshaushaltes aufgelöst und die Maßnahmen neu veranschlagt. Betroffen ist sowohl der investive, als auch der nichtinvestive Bereich. Damit werden die Grundlagen für eine mögliche Kreditfinanzierung im investiven Bereich geschaffen. Bisher wären diese Projekte aus Eigenmitteln zu finanzieren gewesen und würden die nicht vorhandene Liquidität weiter belasten.
Es handelt sich konkret um folgende Maßnahmen:
Produktkonto | Bezeichnung | Summe | Erläuterung |
1110700.7831100 | Zentrale Dienste, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen | 16.617,93 € | Erwerb Dokumenten-Management-System, Auftrag und Leistung in 2019 erbracht, Rechnung lag zum Jahresende nicht vor |
1260000.4222000 | Brandschutz, Erwerb geringwertige Vermögensgegenstände | 37.000,00 € | Erwerb 38 Digitalhand-funkgeräte und 10 Hörerbedienteile |
1260000.7831100 | Brandschutz, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen | 165.000,00 € | Erwerb von 3 Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Algermissen (Feuerwehrbedarfsplan), Auszahlung erfolgt in 2020 |
2110001.7871000 | Grundschule Algermissen, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen | 2.800,00 € | Erweiterung GS/Hort Algermissen, Honorarleistung wurde in 2019 verbracht und in 2020 ausgezahlt |
3150100.7831100 | Familien- und Generationenzentrum, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen | 1.500,00 € | Erneuerung der Telefonanlage für das gesamte Gebäude (Familien- und Generationenzentrum und Kita), die verbaute Anlage kann die Anforderungen nicht erfüllen und die Erreichbarkeit ist nicht dauerhaft gewährleistet |
3650001.7831101 | Komm. Kita Die Kleinen Strolche Algermissen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen | 6.243,11 € | Erwerb von Ausstattungsgegenständen im Rahmen des Anbaus, die in 2020 zahlungswirksam werden |
3650001.7871000 | Komm. Kita Die Kleinen Strolche Algermissen, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen | 21.542,73 € | Ausstehende Rechnungen für die Baukosten im Rahmen des Anbaus |
3650003.7871000 | Kath. Kita St. Matthäus Algermissen, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen | 101.620,93 € | Ausstehende Rechnungen für die Baukosten im Rahmen des Anbaus und der Außenanlagen |
3650011.7831100 | Komm. Kita sOfA Algermissen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen | 1.500,00 € | Erneuerung der Telefonanlage für das gesamte Gebäude (Familien- und Generationenzentrum und Kita), die verbaute Anlage kann die Anforderungen nicht erfüllen und die Erreichbarkeit ist nicht dauerhaft gewährleistet |
3660000.7871000 | Einrichtungen der Jugendarbeit, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen | 15.300,00 € | Neugestaltung Freizeitpark, Kosten für die Einrichtung der Stromversorgung, wird in 2020 zahlungswirksam |
Die Gesamtsumme der zu übertragenden Haushaltsermächtigungen aus 2019 beträgt 369.124,70€. Darin enthalten sind 37.000 € aus dem nicht investiven Bereich.
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen
Insgesamt war es erforderlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 294.584,19 € über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Bei der Bewilligung der Mittel wurde restriktiv die Erforderlichkeit geprüft.
Hierzu zählen insbesondere Mehrausgaben
Kreditermächtigung
Die Höhe der Kreditermächtigung ist die rechnerische Ermittlung des Finanzierungsbedarfes der veranschlagten Investitionen. Rechnerisch ergibt sich ein zusätzlicher Kreditfinanzierungsbetrag von 318.200,00 €. Die bisherige Kreditermächtigung von 5.404.100 € wird somit auf 5.722.300 € erhöht. Derzeit erfolgten Kreditaufnahmen in 2020 in Höhe von insgesamt 4.872.862 €. Die Höhe der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und wird verwaltungsseitig nur in der erforderlichen Höhe in Anspruch genommen.
Liquiditätskredite
Gemäß § 122 Abs. 2 NKomVG ist die Festlegung der Höhe der Liquiditätskredite von bis zu 1/6 der im Haushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (15.329.300 Euro) ohne Genehmigung der Kommunalaufsicht zulässig. Im Nachtrag 2020 hat die Gemeindeverwaltung ein Ausschöpfen dieser Möglichkeit vorgesehen (Erhöhung von 2.100.000 € um 454.000 € auf 2.554.000€). Dabei ist die Verwaltung mittels einer dezidierten internen Liquiditätsplanung immer um eine minimale Nutzung dieses Finanzierungsinstrumentes bemüht.
Starke Einnahmeeinbrüche und Mehrkosten im Rahmen der Corona-Pandemie.
Gewerbesteuer | Wir erwarten derzeit in der Gemeinde Algermissen coronabedingte Gewerbesteuermindereinnahmen von rund 1.032.000 €. Bund und Land haben zugesagt, diese kommunalen Mindereinnahmen auszugleichen. Da die bundesweit erwarteten Mindereinnahmen mit 814 Millionen € beschrieben sind, wird diese Summe von Bund und Land zum Ausgleich zur Verfügung gestellt. Wie hoch die Ausfälle tatsächlich sind ergibt sich erst nach den Meldungen der Kommunen zum 01.10. Sind die Steuerausfälle höher als erwartet, könnte der zur Verfügung stehende Topf nicht ausreichen, um eine 100%igen Ausgleich zu erhalten. Unter der Berücksichtigung kaufmännischer Vorsicht haben wir nur 95% der zu erwartenden Ausfälle als Ausgleich eingeplant. |
Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich | Drohende Einnahmeverluste aus dem FAG in Höhe von rund 598 Mio. Euro für das Jahr 2021 werden zunächst vom Land abgepuffert. Von dieser Summe trägt das Land Niedersachsen 250 Mio. € selbst. Die übrigen 348 Mio. € werden aus den Finanzausgleichen der Zukunft vorfinanziert, führen also in der Zukunft zu wegfallenden Steigerungsraten und damit zu finanziellen kommunalen Belastungen. |
Weitere Einnahmeausfälle | Das Land Niedersachsen deckt mit einem Betrag von insgesamt 89 Millionen € allgemeine Einnahmeausfälle der Kommunen ab. Verteilung nach Einwohnerzahlen (etwa 11 € pro Einwohner) |
Einnahmeausfälle im Rahmen der Kindertagesbetreuung | Bei den Schließungen der Kindertagesstätten wurden für die Monate April, Mai und Juni keine bzw. für Juli nur sehr geringe Einnahmen erzielt. Der Gemeinde Algermissen sind damit Einnahmen in Höhe von rund 120.000 Euro entgangen. Durch Beschluss des Kreistages vom 13.05.2020 beteiligt sich der Landkreis Hildesheim mit 50% an diesen Einnahmeverlusten. |
Sonstiger Mehraufwand der Gemeinde Algermissen | Für mittelbare und unmittelbare Maßnahmen der Gemeinde Algermissen im Rahmen der Corona-Pandemie sind bisher geschätzt Kosten von mehr als 100.000€ entstanden, z.B. Beschaffung von Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel , Plexiglasscheiben für Arbeitsplätze und weitere Hygienemaßnahmen, EDV-Kosten (Einrichtung Heimarbeitsplätze), Mehraufwand Personal (z.B. Teilfreistellungen Bauhof), Einnahmeausfälle Kita-Entgelte (s.o.) Es sind noch nicht alle Kosten konkret bezifferbar und es fallen auch noch weiterhin Kosten an, eine Aufstellung wird derzeit erarbeitet. |
Da von Landesseite noch keine Vorgaben für die Kontierung dieser Einnahmen bestehen wurde für diese Einnahmen des Landes ein neues Produktkonto
6110000.3121000 Bedarfszuweisungen vom Land
eingerichtet. Darunter sind Einnahmen von 1.067.800 Euro veranschlagt, die sich wie folgt zusammensetzen:
Nach Vorlage der entsprechenden Kontierungsvorschriften des Landes Niedersachsen werden die Einnahmen entsprechend umgebucht.
Zuschüsse
Bei der Veranschlagung von Zuschüssen auf der Einnahmeseite sind nur diejenigen Erträge eingeplant, deren Eingang in 2020 sicher zu erwarten ist (z.B. Zuschuss der N-Bank für die „Tränkewiese“ in Höhe von 77.300 € (eingegangen), RAT-Mittel des Landes für Krippengruppe St. Matthäus in Höhe von 180.000€).
Beantragte Zuschüsse, deren Eingang für das Jahr 2020 nicht sicher ist, sind nicht veranschlagt. Größte Posten dabei sind Zuschüsse des Landkreises Hildesheim für die beiden Kindertagesstättenanbauten ´Kleine Strolche´ und ´St Matthäus´ und den Erweiterungsbau Hort und Grundschule Algermissen. Hier sind die laufenden Gespräche noch nicht abgeschlossen.
Zuschussanträge auch für kleinere Maßnahmen insbesondere im Bereich Sport und Kindertagesbetreuung werden grundsätzlich, i.d.R. an den Landkreis Hildesheim, gestellt. Die Ausgaben für solche Maßnahmen und die Einnahme aus Bezuschussung fallen regelmäßig deutlich auseinander, da erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Verwendungsnachweis zur konkreten Zuschusserrechnung erstellt werden kann.
Aktivierte Eigenleistungen
Erstmalig werden im Nachtragshaushaltsplan aktivierte Eigenleistungen aufgenommen. Aktivierten Eigenleistungen liegt der Grundgedanke zugrunde, dass auch die Gemeinde selbst Vermögensgegenstände erstellt, die den Wert eines Objektes steigern und daher auch in der Bilanz aktiviert werden (z.B. bei der Erweiterung von Hort und Grundschule Algermissen: Planungsleistungen, Bauleitungsfunktionen, Bauhof rodet Bäume oder räumt Klassenräume aus). Grundlage für die Ermittlung der Eigenleistungen ist der Personaleinsatz und die daraus resultierenden Kosten.
Eine aktivierte Eigenleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite dem Vermögensgegenstand zugerechnet und steigert dessen Wert. Dies führt dazu, dass die jährlichen Abschreibungen inklusive Personalaufwendungen aus erbrachten Eigenleistungen höher sind. Die Personalaufwendungen werden somit auf die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Hierdurch werden die entstandenen Personalaufwendungen im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnungen neutralisiert.
Der Wert der aktivierten Eigenleistungen wurde mit einem Betrag in Höhe von 57.500 € veranschlagt.
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021-2023
Die Daten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sind gemäß §8 Abs. 3 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) nicht Gegenstand des Nachtragshaushaltsplans. Daher sind für die Folgejahre noch positive Ergebnisse zu sehen. Die Planung wird mit der Haushaltsplanung 2021 überarbeitet.
Anlagen: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2020 (1928 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |