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Beschlussvorschlag: Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S.359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 112) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am See: Gemarkung Algermissen, Flur 1, Flurstück 1836, 1827und 102/13
Das Flurstück 1827 wird als Gehweg und das Flurstück 102/13 als öffentliche Grünanlage gewidmet.
Bruns Kamp: Gemarkung Algermissen, Flur 1, Flurstück 102/15
Begründung:
Die Widmung der Grundstücke ist gemäß den Vorschriften des Nds. Straßengesetzes erforderlich, da erst dadurch die öffentliche Einrichtung „Straße“ entsteht.
Durch die Widmung, deren Umfang sich aus den dieser Vorlage beigefügten Lageplänen ergibt, wird das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Algermissen entsprechend geändert.
Anlagen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Lageplan Am See und Bruns Kamp (165 KB) | ||
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2 | öffentlich | Lageplan öffentliche Grünanlage (195 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |