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Vorlage - 099/2019  

Betreff: Sanierung der Asphaltfußwege im Gemeindegebiet
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
03.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Anträge des BÜNDNIS vom 16.10.2019 und des Ratsmitgliedes Dierks vom 23.10.2019 werden abgelehnt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Mit Schreiben vom 18.10.2019 beziehungsweise vom 23.10.2019 haben die Gruppe BÜNDNIS unabhängiger Bürger beziehungsweise das Ratsmitglied Dierks als Mitglied des Gemeinderates beantragt

 

                      den Fußweg in der Breiten Straße in Bledeln beziehungsweise

                      alle in Asphalt hergestellten Fußwege im Gemeindegebiet

 

im Zuge der Bauarbeiten durch die Deutsche Glasfaser mit neuem Pflaster zu versehen.

 

Daraufhin hat sich die Verwaltung mit der Deutschen Glasfaser in Verbindung gesetzt um zu erfahren, um welche Flächen es sich handelt. Die Deutsche Glasfaser hat mitgeteilt, dass es um insgesamt rund 6.000 Meter Fußweg geht. Bei einer durchschnittlichen Breite von 2 Metern ergibt dies rund 12.000 m² Fußwegfläche. Bei einem durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter von 75 € handelt es sich somit um eine Gesamtinvestitionssumme von ca. 900.000 € zuzüglich Honorarkosten für ein begleitendes Ingenieurbüro.

 

Die Fußwege an der Breiten Straße weisen eine Länge von ca. 531 Metern auf. Nach dem vorgenannten Berechnungsschlüssel (531 x 2 x 75) ergeben sich daraus Kosten von rund 80.000 € zuzüglich Honorar. Die Deutsche Glasfaser hat nach eigenen Aussagen 443 laufende Meter Fußweg zur Leitungsverlegung genutzt. Aus dieser Strecke ergeben sich Kosten (443 x 2 x 75) von rund 66.000 € zuzüglich Honorar.

 

Die Verwaltung empfiehlt, aus folgenden Gründen die beiden Anträge abzulehnen:

 

  1. Hohe Kosten, die in der derzeitigen Haushaltslage nicht darstellbar sind.
     
  2. Grundsätzlich sind die geforderten Maßnahmen für die Anlieger nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) beitragspflichtig. Hier wären in jedem Einzelfall aufwendige Überprüfungen und Berechnungen notwendig, um diese Beitragspflicht durchzusetzen.

     
  3. Eine andere Wiederherstellung der Oberfläche würde zu einem Gewährleistungsverlust gegenüber der bauausführenden Firma führen.
     
  4. Unwägbarkeiten im Untergrund könnten zu noch höheren als den oben angegebenen geschätzten Kosten führen. Zudem wäre bei den Bauarbeiten erfahrungsgemäß auch eine Auswechslung einer ganzen Reihe von Borden notwendig.
     
  5. Eine ganze Reihe von Fußwegen sind bereits wieder in Asphalt hergestellt und damit eine Gleichbehandlung aller Ortschaften und Anlieger nicht leistbar.
     
  6. In einem Einzelfall ist ein Stück Fußweg im Rahmen des „Pflasterprogramms“ der Gemeinde in Pflaster wiederhergestellt worden. Dieses Programm, bei dem die Gemeinde das Material stellt, das dann von den Anliegern oder einer von den Anliegern beauftragten Firma verbaut wird, steht natürlich auch weiterhin nach Absprache zur Verfügung.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

./.
 

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