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Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Am See“ wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 084/2017 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Am See“ gefasst. Die gleichzeitig beschlossenen Beteiligungen der Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 25.10.2017 bis 27.11.2017 durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass über die Definition der notwendigen Brandschutzsicherung noch keine Einigkeit mit dem Landkreis Hildesheim besteht. Hier sind in den nächsten Wochen noch weitere Gespräche zu führen.
Bei der beigefügten Planzeichnung handelt es sich um die Originalgröße. Bei Bedarf können Details mit dem Zoom-Werkzeug angesehen werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 2. Änderung Am See, 28.11.2017 (16 KB) | |||
2 | öffentlich | Am See, 2. Änderung, Begründung 28-11-2017 (857 KB) | |||
3 | öffentlich | Am See, 2. Änderung, Bebauungsplan 28-11-2017 (3958 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |