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Beschluss:
Die der Vorlage 078/2017 im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen wird erlassen.
Begründung:
Es werden mehrere Änderungen der bestehenden Satzung vorgeschlagen. Die Änderungen sind im Entwurf gekennzeichnet.
Wichtigster Grund für die Neufassung der Satzung ist der Vorschlag einer Änderung der Platzvergabekriterien. Auf Anregungen aus den Kindertagesstätten und in Absprache mit den Elternbeiratsvorsitzenden sollen die Angaben zur Erwerbstätigkeit der Eltern genauer definiert werden. Für den Bereich Hort und Pädagogischer Mittagstisch soll die Eigenschaft als Geschwisterkind mit einem geringeren Wert berücksichtigt werden, dafür soll zukünftig zusätzlich die Eigenschaft als allein erziehender Elternteil Berücksichtigung finden
Außerdem ist im Satzungsentwurf nunmehr die KiTa im sOfA berücksichtigt worden. Die pädagogischen Mittagstische für Grundschulkinder finden eigenständig Berücksichtigung, die Gründe für die teilweise Schließung von Kindertagesstätten und den Ausschluss vom Besuch der Kindertagesstätten sollen modifiziert werden. Außerdem soll die Impfberatungspflicht in die Satzung aufgenommen werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Benutzungssatzung Kindertagesstätten 2017 (70 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |