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Vorlage - 077/2017  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen 2017 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
11.12.2017 
6. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Informationsvorlage:

 

Von den über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 sind folgende über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen zu berichten:

 

Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

Deckungskreis 4154/7154

Kita Querks, Ersatzbeschaffung von Ausstattungsgegenständen

2.255,70 €

ÜPL

Die vorhandenen Ausstattungsgegenstände der Kita Querks sind abgängig und müssen ersetzt werden. Es war beabsichtigt, die zu erneuernden Gegenstände durch einen Tischler anfertigen und einbauen zu lassen. Aufgrund des Auftragsvolumens sind die Kosten als Investition zu verbuchen. Der Tischler hat den Auftrag aus zeitlichen Gründen abgelehnt. Die Ersatzbeschaffungen der Ausstattung unterschreiten nunmehr die Wertgrenze von 150,00 € und stellt keine Investition mehr dar. Dies hat zur Folge, dass die Kosten, entgegen der ursprünglichen Planung, aus dem Deckungskreis zu begleichen sind.

 

Finanzhaushalt/Investitionen:

 

424000.7871000

Eigene Sportstätten, Anlagen im Bau (Verglasung Turnhalle Ostpreußenstraße)

2.064,47 €

ÜPL

Im Haushaltsplan 2017 ist ein Ansatz aufgrund einer Kostenschätzung in Höhe von 40.000,00 € vorgesehen. Gemäß der Kostenermittlung vom 28.02.2017 betragen die Sanierungskosten 53.100 €. Derzeit liegen noch nicht sämtliche Schlussrechnungen vor.

 

5410000.7872000

Straßen, Wege, Plätze, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

97,82 €

ÜPL

Mit Beschluss vom 02.05.2016 des VA (Vorlage 19/2016) wurde der Ausbau eines Teilstückes der Straße „Ostermarsch“ in Ummeln beschlossen. Zu der bereits vorliegenden Honorarschlussrechnung gehört nach Durchführung der Gewährleistungsabnahme die Zahlung des Honorars nach Leistungsphase 9. Der Betrag ist bis zur Auszahlung im Haushalt zu verwahren und nach Ablauf der Mängelanspruchsfrist auszuzahlen.

 


Anlage/n:

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