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Vorlage - 064/2017  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung 2016 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
17.10.2017 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Informationsvorlage:

 

Von der überplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

Für das Haushaltsjahr 2016 ist über folgende überplanmäßige Aufwendung zu berichten:

 

Ergebnishaushalt:

 

1110600.4061000

Personal und Organisation, Zuführung zur Beihilferückstellung für Beschäftigte/Beamte

3.633,00 €

ÜPL

 

Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.

 

§ 45 Absatz 1 KomHKVO bestimmt, dass Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen als Rückstellung in der Bilanz einzustellen sind. Gleiches gilt für die zukünftig zu zahlenden Beihilfen.

 

Die Verwaltung und Ermittlung der jeweiligen Rückstellung erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK).

 

Die Beihilferückstellung für Beschäftigte/Beamte wird um 20.233,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2016 ein Wert von 185.393,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2016 wurde eine Erhöhung von 16.600,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 3.633,00 € überschritten wird.

 


Anlage/n:

 

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