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Vorlage - 054/2017  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung- Mehrkosten für die Erweiterung der Kinderkrippe in Lühnde
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
26.09.2017 
5. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
17.10.2017 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 75.168,46 € für die Erweiterung der Kinderkrippe in Lühnde wird zugestimmt.

 


Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.02.2016 die Erweiterung der Kinderkrippe in Lühnde beschlossen (Beschlussvorlage 08/2016).

 

Für die Baumaßnahme wurden insgesamt Mittel in Höhe von 312.000,00 € zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsansatz von 250.000,00 € wurde im Rahmen der o.g. Beschlussfassung um weitere 62.000,00 erhöht und überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Grund für die Erhöhung war die Kostenschätzung des ausführenden Architekten, wonach die Baukosten voraussichtlich 312.000,00 € betragen werden.

 

Zwischenzeitlich ist die Baumaßnahme abgeschlossen und die Schlussrechnungen der beauftragten Firmen liegen vor. Hierdurch ergibt sich ein weiterer Mehrbedarf für die Baukosten in Höhe von 75.168,46 €.

 

Die Überschreitung der Kosten erfolgte aufgrund folgender Punkte:

 

In der Kostenschätzung wurde darauf hingewiesen, dass zu der Beheizung des Anbaus noch keine Untersuchungen stattgefunden haben. Es hat sich bei der weiteren Planung herausgestellt, dass eine Erneuerung der Luftwärmepumpe notwendig ist. Der Austausch war somit zwingend erforderlich geworden. Für den Austausch der Wärmepumpe und des Speichers sind Kosten in Höhe von 29.160,99 € entstanden.

 

Durch den erforderlich gewordenen Austausch der Luftwärmepumpe mit Speicher sind zusätzliche Honorarkosten entstanden. Ferner war das geschätzte Honorar in Höhe von 8.500,00 € zu gering angesetzt worden. Es ergibt sich für die Honorarleistung der technischen Gewerke ein Mehrbedarf in Höhe von 11.931,44 €.

 

Aufgrund rechtlicher Vorgaben wurde in der Baugenehmigung der Einbau von Brandschutzdecken und  einer Blitzschutzanlage zur Auflage gemacht. Dieses führte zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 3.734,92 € für die Brandschutzdecken und 1.257,25 € für die Blitzschutzanlage.

 

Bei der Gestaltung der Außenanlage wurden bei der Planung Eigenleistungen kalkuliert. Diese Eigenleistungen konnten aus zeitlichen und personellen Gründen nicht erbracht werden, so dass die Arbeiten vergeben wurden. Die Mehrkosten hierfür betragen 6.328,67 €.

 

Der Differenzbetrag zwischen den vorstehenden zusätzlichen Kosten (52.413,27 €) und den beantragten Haushaltsmitteln resultiert aus dem Ergebnis zwischen der Kostenschätzung und dem tatsächlichen Ausschreibungsergebnis.

 

Es sind lediglich für die Baukosten noch Mittel in Höhe von 1.755,38 € vorhanden, so dass ein Mehrbedarf in Höhe von 75.168,46 € besteht.

 

Demgegenüber wurden Finanzmittel in Höhe von 8.537,36 € für die Ausstattung der Einrichtung eingespart, die zur Deckung des Mehrbedarfes herangezogen werden.

 

 


Anlage/n:

 

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