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Vorlage - 043/2017  

Betreff: Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinde Algermissen -Auftragsvergabe-
Status:öffentlich  
Verfasser:Markus Peisker
Federführend:Fachbereich III - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Finanzausschuss Vorbereitung
15.06.2017 
4. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinde Algermissen wird an die Firma Luelf & Rinke GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 2, 41564 Kaarst, vergeben

.

Die Kosten in Höhe von 16.422,--€ werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 


Begründung:

 

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz sind Gemeinden verpflichtet, den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen und eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Um den notwendigen Umfang der Feuerwehr zu überprüfen und Maßnahmen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr konzeptionell herzuleiten, ist beabsichtigt, einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Algermissen durch einen externen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Auswertung und Aufbereitung der erhobenen Daten gewährleistet eine objektive Begutachtung. Neben umfangreichen Untersuchungen zur Organisation und Ausstattung der Feuerwehr werden auch die Strukturen und Gefahrenpotenziale in der Gemeinde Algermissen  analysiert. Zudem werden Empfehlungen zur sogenannten Schutzzieldefinition hergeleitet, um das gewollte und zu verantwortende Schutzniveau festlegen zu können. Im SOLL-Konzept werden bei Bedarf konkrete Maßnahmen-Empfehlungen für die Bereiche Feuerwehrhäuser, Personal und Fahrzeuge entwickelt. Zusammengefasst soll der Feuerwehrbedarfsplan der Verwaltung, der Feuerwehr sowie den politischen Gremien als verständliches Planungsinstrument dienen und zugleich den Rahmenplan für strategische und finanzielle Entscheidungen in den kommenden Jahren darstellen.

Mit Verabschiedung des Haushaltes 2017 haben sich die Fraktionen im Rat der Gemeinde Algermissen verständigt, eine externe Feuerwehrbedarfsplanung zu beauftragen. Mit Frist bis zum 31.03.2017 wurden sieben verschiedene Firmen aufgefordert, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Folgende Angebote (Bruttopreise) sind eingegangen :

 

 

 

Neben den Angebotspreisen wurden die Dauer der Bedarfsplanung, die Anzahl der eingeplanten vor-Ort-Termine aber auch der strukturelle Aufbau der Bedarfsplanung bewertet. Dabei hat sich insbesondere herausgestellt, dass bei den Firmen BBS Gefahrenabwehrplanung und antwortING die Datenerfassung überwiegend bis ausschließlich beim Auftraggeber liegt. Dieses ist aus Sicht  der Verwaltung nicht leistbar und insbesondere den ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehr nicht zumutbar. Das Brandschutzingenieurbüro M. Fennen. hat diesbezüglich keine Angaben gemacht. Insgesamt ist dieses Angebot nicht verwertbar, zumal es weder Angaben zur Ablauf- noch zur Arbeitsorganisation macht und somit nicht vergleichbar ist.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Auftrag an die Firma Luelf & Rinke vergeben werden. Gründe hierfür sind eine ausgeprägte Referenzliste (u.a. damalige SG Gronau/Leine und Gem. Nordstemmen aus dem Landkreis Hildesheim), die  Verfügbarkeit  eines Datenanalyse Tools sowie diverser vorbereiteter Erfassungsbögen zur Einsatz, Ausrüstungs- und Personalstruktur, aber insbesondere die intensive vor-Ort-Analyse bei den jeweiligen Feuerwehren, die ansonsten nur im Angebot der Fa. Saveplan , dass rund 1.300,-- € teurer ist, so erkennbar ist.

Um zusätzlich die örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Algermissen und die Erfahrungen der Feuerwehr bestmöglich einzubringen, soll die Erarbeitung durch eine aus Vertretern der Verwaltung, der Feuerwehrführung und des Rates zusammengesetzte Projektgruppe begleitet werden. Hierfür sind entsprechende  Entwurfsbesprechungen im Angebot vorgesehen.

Nach Abschluss der konzeptionellen Arbeiten ist zusätzlich geplant, die wesentlichen Inhalte des Feuerwehrbedarfsplans dem zuständigen politischen Gremium anhand einer anschaulichen Präsentation durch den Sachverständigen vorstellen und erläutern zu lassen.

 


Anlage/n:

 

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