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Beschlussvorschlag:
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschl. der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 23 / 12 beigefügt, abgewogen.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Hildesheim zu beantragen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2011 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig wurden die frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Diese wurden in der Zeit vom 24.10.2011 bis 24.11.2011 durchgeführt. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.01.2012 die öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 06.02. bis 06.03.2012 statt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Vorlage 23 / 12 beigefügt, abgewogen werden.
Da sich die Planzeichnung nicht geändert hat, wird hierzu auf die Vorlage 49 / 11 verwiesen.
Anlage:
Abwägung öffentliche Auslegung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | F-Plan 3,2 für Vorlage, 15.03.2012 (105 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |