Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 044/2015  

Betreff: 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Am Walde", OT Ummeln
Status:öffentlich  
Verfasser:Katharina Lauckner
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ummeln Vorbereitung
Finanzausschuss Vorbereitung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf 2. Änderung, 20.02.2014

Beschlussvorschlag:   Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 und der Örtlichen Bauvorschrift „Am Walde“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 044/2015 beigefügt.

 


Begründung: Die im zeichnerischen Änderungsbereich vorgesehene Wegeverbindung nach Süden in die angrenzende Grünfläche wird aufgegeben, da für sie aus heutiger Sicht kein Erfordernis besteht. Die Grünfläche kann über andere Verbindungen in ausreichendem Maß erreicht werden, so dass die hier bislang vorgesehene Fläche für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht aufgehoben und stattdessen die überbaubare Fläche entsprechend nach osten erweitert werden kann.

Innerhalb der textlichen Änderung soll die Örtliche Bauvorschrift an heutige Anforderungen angepasst werden, da bei Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes Wintergärten sowie insbesondere begrünte Dächer und Photovoltaik- und Solaranlagen noch nicht dieselbe Rolle in der planungsrechtlichen Diskussion gespielt haben, wie es heute der Fall ist.

Nach den bisherigen Bestimmungen müssten auch Terrassenüberdachungen und Wintergärten eine Dachneigung von mindestens 25° und bestimmte Farben aufweisen. Dies entspricht nicht den Anforderungen, die solche Anlagen erfüllen müssen, so dass die Örtliche Bauvorschrift in dieser Hinsicht aktualisiert werden soll. Darüber hinaus wird zugunsten einer Klarstellung definiert, was in der Örtlichen Bauvorschrift unter dem Begriff „untergeordnet“ zu verstehen sein soll.

Die Kosten zur Änderung des Bebauungsplanes tragen die beteiligten Anlieger.

 


Anlage/n: B-Plan Nr. 7 „Am Walde“, OT Ummeln, 2. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf 2. Änderung, 20.02.2014 (1267 KB)    

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster