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Vorlage - 065/2014  

Betreff: 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (zum B-Plan Nr. 30 "Am See"), Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Bettina Brennecke
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
23.10.2014 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorbereitung
08.10.2014 
18. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung, 3,2, 22. Ä., 25.09.2014
22. Ä. F-Plan, 26.06.2014
22. Ä. F-Plan, Begründung mit UB, 9.9.2014

Beschlussvorschlag:  

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 65 / 2014 beigefügt, abgewogen.

Nur Gemeinderat: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 38/ 2014 beigefügt, abgewogen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Hildesheim zu beantragen.


Begründung:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.04.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 durchgeführt. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.07.2014 die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.07.2014 bis 25.08.2014 statt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Vorlage 65 / 14 beigefügt, abgewogen werden. Hinsichtlich der Abwägung ist aus Sicht der Gemeinde Algermissen die Einbeziehung des Grundstücks 102/7 (Königsstraße 1 a) nicht sinnvoll um Konflikte mit der Bahn zu vermeiden. Weiterhin wird der Sichtweise des Landkreises zur Berücksichtigung des Entsiegelungsüberhang widersprochen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es sinnvoll die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung auch durch den Gemeinderat zu beschließen.

 

Der Vorlage ist auch die aktuelle Planzeichnung beigefügt. Die Begründung mit Umweltbericht wird ausschließlich elektronisch versandt.


Anlage/

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung, 3,2, 22. Ä., 25.09.2014 (30 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 22. Ä. F-Plan, 26.06.2014 (887 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 22. Ä. F-Plan, Begründung mit UB, 9.9.2014 (6662 KB)    

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