Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 064/2014  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 29 "Speicherstraße III" mit Teilplanaufhebung B-Pläne Nr. 24 "Speicherstraße" und Nr. 25 "Speicherstraße II", Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Bettina Brennecke
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Finanzausschuss Vorbereitung
08.10.2014 
18. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
23.10.2014 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Speicherstraße III, Abwägung 3,2, 24.09.2014
Speicherstraße III, S-Beschluss, 24.09.2014
Speicherstraße III Begründung mit Umweltbericht 9-9-2014

Beschlussvorschlag:  

Der Bebauungsplan Nr. 29Speicherstraße IIImit Teilplanaufhebung der Bebauungspläne Nr. 24 „Speicherstraße“ und Nr. 25 „Speicherstraße II“ wird gem. der §§ 1 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen.

 

Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 64 / 2014 beigefügt, abgewogen.

Nur Gemeinderat: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 40/ 2014 beigefügt, abgewogen.


Begründung:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. Am 14.04.2014 wurde durch den Verwaltungsausschuss die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 durchgeführt. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.07.2014 die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.07.2014 bis 25.08.2014 statt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Vorlage 64 / 14 beigefügt, abgewogen werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat der Landkreis Hildesheim mitgeteilt, dass die geplante Entgeltzahlung aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht zulässig ist.  Aus Sicht der Gemeinde Algermissen findet die Anrechnungsvorschrift des § 135 a Abs. 2 BauGB Anwendung.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es sinnvoll die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung auch durch den Gemeinderat zu beschließen.

 

Der Vorlage ist auch die aktuelle Planzeichnung beigefügt. Die Begründung mit Umweltbericht wird ausschließlich elektronisch beigefügt.


Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Speicherstraße III, Abwägung 3,2, 24.09.2014 (19 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Speicherstraße III, S-Beschluss, 24.09.2014 (5532 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Speicherstraße III Begründung mit Umweltbericht 9-9-2014 (11820 KB)    

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster