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Vorlage - 009/2012  

Betreff: Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnungen 2009 und 2010 vom 06. Februar 2012
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
29.05.2012 
4. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
14.06.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:  

 

Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Jahresrechnungen 2009 und 2010 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die uneingeschränkte Entlastung.

 

Begründung:

Begründung:

 

Gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 4 und § 153 Abs.3 NKomVG  hat das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung zu prüfen und hierüber einen Schlussbericht zu fertigen. (§ 156 Abs. 3 NKomVG). Der Schlussbericht ist Grundlage für den Beschluss über die Jahresrechnung und für die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes weist keine Prüfungsbemerkungen aus.

 

Schlussbemerkung

 

Das Prüfungsergebnis ist am 18. Januar 2012 im Rahmen einer Schlussbesprechnung behandelt worden.

An dieser Besprechung haben teilgenommen:

 

von der Gemeinde Algermissen

 

Frau Hacker sowie die Herren Moegerle und Voges

 

vom Rechnungsprüfungsamt

 

Frau Tschentke sowie die Herren Janocha, Miesner und Schrader

 

Wegen der zu beachtenden Hinweise (A) wird auf die Berichtsausführungen verwiesen.

(Der Bericht zu den Jahresrechnungen 2009 und 2010 liegt im Fachbereich II, Zimmer 5, Frau Hacker zur Einsichtnahme bereit.)

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird festgestellt, dass

 

a)      der Haushaltsplan jeweils allgemein eingehalten ist bzw. die Abweichungen vertretbar sind,

 

 

b)      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,

 

 

c)      eine unwirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln nicht erkennbar war.

 

 

 

Prüfungsseitig bestehen daher keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Algermissen dem Hauptverwaltungsbeamten für die Jahresrechnungen 2009 und 2010 die uneingeschränkte Entlastung gemäß § 129 NKomVG erteilt.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

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