Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 050/2014  

Betreff: Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen
Status:öffentlich  
Verfasser:Frank-Thomas Schmidt
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorbereitung
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Benutzungssatzung Kindergärten 2014

Beschlussvorschlag:  

Die der Beschlussvorlage 50 / 14 beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen wird erlassen.


Begründung:

Im Wesentlichen aus zwei Gründen ist die geltende Satzung zu überarbeiten.

 

Im vergangenen Jahr ist die Kindertagesstätte Villa Regenbogen in Betrieb gegangen und die Kommunale Kindertagesstätte Lühnde in die Kindertagesstätte Querks und den Kommunalen Hort Lühnde geteilt worden. Dies ist in der Satzung abzubilden.

 

Außerdem wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Aufnahme der Kinder in die Einrichtungen zu verändern.

 

Bereits Ende des Jahres 2012 hat der Rat der Gemeinde Algermissen die Anwendung der Regelungen der Satzung für die Vergabe von Krippenplätzen ausgesetzt und zunächst vorübergehend für die Vergabe von Krippenplätzen andere Kriterien vorgegeben.

 

Bereits damals wurde in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass überlegt werden sollte ein solches System auch auf die Vergabe von Kindergarten- und Hortplätzen anzuwenden und mit den kirchlichen Einrichtungen Gespräche hierüber zu führen.

 

Die Gespräche mit den kirchlichen Trägern haben im nun ablaufenden Kindertagesstättenjahr intensiv stattgefunden. Dabei wurden die Leiterinnen der Kindertagesstätten einbezogen.

 

Es besteht Einigkeit darüber, die Platzvergabe nach für alle Einrichtungen im Gebiet der Gemeinde Algermissen einheitlichen Kriterien transparent für die Eltern vorzunehmen. Über den in den Satzungsentwurf eingearbeiteten Entwurf besteht Einvernehmen zwischen allen Leiterinnen und allen Trägern.

 

 

 

 

 

Darüberhinaus wurden weitere kleinere Anpassungen vorgenommen:

 

  • Die Hortzeiten der Kindertagesstätte die Kleinen Strolche wurden den Unterrichtszeiten der Grundschule Algermissen angepasst (§ 3 Abs. 1).

 

  • Die Betreuung von Hortkindern vor dem Schulbesuch in Algermissen wurde im Entwurf gestrichen. Diese Betreuung wurde seit Veränderung der Unterrichtszeiten der Grundschule Algermissen bereits nicht mehr angeboten (§ 3 Abs. 1).

 

  • Die Ferienbetreuung durch die Horte soll nunmehr für alle Kinder der Grundschulen angeboten werden, auch wenn diese den Hort außerhalb der Ferien nicht besuchen (§ 3 Abs. 5)

 

  • Da leider immer häufiger Kinder trotz Erkrankung in die Kindertagesstätte gebracht werden, soll der Katalog der den Besuch ausschließenden Krankheiten erweitert werden (§ 5 Abs. 3)

 

  • Aus dem gleichen Grund soll die Wiederaufnahme des Besuchs nach fieberhaften Erkrankungen geregelt werden (§ 5 Abs. 4)

 

  • Die Abmeldung vom Besuch der Kindertagesstätte soll zukünftig generell auch zum 31.01. möglich sein (§ 7 Abs. 3)

 

  • Klarstellung dass Abmeldefristen auch für die Ferienbetreuung gelten (§ 7 Abs. 3)

 

 

In den Gesprächen mit den kirchlichen Trägern wurde auch intensiv eine Vereinfachung der Anmeldesituation für die Eltern diskutiert.

 

Es wird zukünftig für alle Kindertagesstätten im Gebiet der Gemeinde Algermissen nur noch einen gemeinsamen Anmeldebogen geben. Die Eltern geben diesen Bogen in der von ihnen für ihr Kind gewünschten Kindertagesstätte ab.

 

Die Eltern können auf diesem Bogen einen Zweit- oder Drittwunsch angeben. Eine gesonderte Anmeldung in diesen „Zweit- oder Drittwunsch-Kindertagesstätten“ entfällt. Der Datenaustausch erfolgt zwischen den Kindertagesstätten.

 

In diesen Datenaustausch ist auch das Familienservicebüro eingebunden, so dass dort die Anmeldesituation für alle Kindertagesstätten beobachtet werden kann. Dadurch wird ein besserer Überblick über die Bedarfsdeckung vorhanden sein.

 


Anlage/n:

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Benutzungssatzung Kindergärten 2014 (27 KB)    
Stammbaum:
050/2014   Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen   Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   Beschlussvorlage
050/2014-1   Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen Berichtigung der Vorlage 50 / 14   Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   Beschlussvorlage

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster