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Beschlussvorschlag:
Die der Beschlussvorlage 50 / 14 beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen wird erlassen.
Begründung:
Im Wesentlichen aus zwei Gründen ist die geltende Satzung zu überarbeiten.
Im vergangenen Jahr ist die Kindertagesstätte Villa Regenbogen in Betrieb gegangen und die Kommunale Kindertagesstätte Lühnde in die Kindertagesstätte Querks und den Kommunalen Hort Lühnde geteilt worden. Dies ist in der Satzung abzubilden.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Aufnahme der Kinder in die Einrichtungen zu verändern.
Bereits Ende des Jahres 2012 hat der Rat der Gemeinde Algermissen die Anwendung der Regelungen der Satzung für die Vergabe von Krippenplätzen ausgesetzt und zunächst vorübergehend für die Vergabe von Krippenplätzen andere Kriterien vorgegeben.
Bereits damals wurde in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass überlegt werden sollte ein solches System auch auf die Vergabe von Kindergarten- und Hortplätzen anzuwenden und mit den kirchlichen Einrichtungen Gespräche hierüber zu führen.
Die Gespräche mit den kirchlichen Trägern haben im nun ablaufenden Kindertagesstättenjahr intensiv stattgefunden. Dabei wurden die Leiterinnen der Kindertagesstätten einbezogen.
Es besteht Einigkeit darüber, die Platzvergabe nach für alle Einrichtungen im Gebiet der Gemeinde Algermissen einheitlichen Kriterien transparent für die Eltern vorzunehmen. Über den in den Satzungsentwurf eingearbeiteten Entwurf besteht Einvernehmen zwischen allen Leiterinnen und allen Trägern.
Darüberhinaus wurden weitere kleinere Anpassungen vorgenommen:
In den Gesprächen mit den kirchlichen Trägern wurde auch intensiv eine Vereinfachung der Anmeldesituation für die Eltern diskutiert.
Es wird zukünftig für alle Kindertagesstätten im Gebiet der Gemeinde Algermissen nur noch einen gemeinsamen Anmeldebogen geben. Die Eltern geben diesen Bogen in der von ihnen für ihr Kind gewünschten Kindertagesstätte ab.
Die Eltern können auf diesem Bogen einen Zweit- oder Drittwunsch angeben. Eine gesonderte Anmeldung in diesen „Zweit- oder Drittwunsch-Kindertagesstätten“ entfällt. Der Datenaustausch erfolgt zwischen den Kindertagesstätten.
In diesen Datenaustausch ist auch das Familienservicebüro eingebunden, so dass dort die Anmeldesituation für alle Kindertagesstätten beobachtet werden kann. Dadurch wird ein besserer Überblick über die Bedarfsdeckung vorhanden sein.
Anlage/n:
Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Benutzungssatzung Kindergärten 2014 (27 KB) |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |