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Vorlage - 049/2014  

Betreff: Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Algermissen
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich III - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
28.07.2014 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen_Entwurf

Beschlussvorschlag:  

 

Die der Vorlage im Entwurf beigefügte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen wird erlassen.


Begründung:

 

Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) im Jahr 2012 hat sich die Rechtsgrundlage für die Aufstellung und den Betrieb freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen geändert. Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen unter Beteiligung des Brandschutzreferates des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport ein Muster einer Feuerwehrorganisationssatzung erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Dieses Muster wurde nunmehr verwaltungsseitig auf die kommunalen Gegebenheiten angepasst.

 

Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen hat in seiner Sitzung am 23.06.2014 den vorliegenden Entwurf beraten und dabei im Wesentlichen drei Dinge empfohlen:

 

  1. Bestellung von Führungskräften auf Ortsebene und Besitzern auf Gemeinde- und Ortsebene für die Dauer von drei Jahren
  2. Einführung einer  einheitlichen Ladungsfrist von zwei Wochen
  3. Festlegung der Altersgrenze nach § 9(6) der Satzung auf das 67. Lebensjahr

 

Diese Empfehlungen wurden in den Entwurf  eingearbeitet.

 


Anlage/n:

 

Entwurf der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen_Entwurf (111 KB)    

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