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Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 40 / 14 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Begründung:
Für das Planverfahren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.04.2014 beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung wurde vom Landkreis darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Kanalbaus ein Brunnen aus der Latènezeit gefunden wurde. Es wird daher eine umfangreiche Prospektion gefordert. Für die südliche Fläche ist noch eine abschließende Regelung für eine externe Ausgleichsfläche notwendig. In Absprache mit dem Eigentümer der nördlichen Fläche wird dort zur Erhöhung der Ausnutzbarkeit des Grundstücks die Grundflächenzahl von 0,7 auf 0,8 erhöht.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Anlage beigefügt, abgewogen werden.
Anlage/n:
Abwägung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 4,1, Speicherstrasse III, 25.06.2014 (53 KB) | |||
2 | öffentlich | Speicherstraße III, 3,2, 25.06.2014 (5548 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |