|
|
Beschlussvorschlag:
Für das Planverfahren sind folgende Beteiligungen durchzuführen:
- | frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
- | frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Der Planentwurf ist der Vorlage 25 / 14 beigefügt.
Begründung:
Für die anstehende Bebauung der Fläche mit Wohnhäusern ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Die städtebauliche Ausgestaltung des Baugebietes soll den künftigen Bauherren möglichst viele Freiheiten lassen um ein Eigenheim zu planen. Um den derzeitigen Anforderungen der Bauinteressenten Rechnung zu tragen, wurde eine zweigeschossige Bauweise ermöglicht. Regulierend wurde jedoch eine max. Firsthöhe von 9 m und bei Flachdächern und Dächern mit einer Neigung von max. 10% eine Firsthöhe von max. 7,5 m aufgenommen. In den öffentlichen Verkehrsflächen wurden Parkflächen in den Bebauungsplan eingeplant. Weiterhin ist vorgesehen, dass je Baugrundstück mindestens zwei Einstellplätze für Pkw´s anzulegen sind.
Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde inzwischen ein Baugrundgutachten erstellt. Dies ist unter anderem Grundlage für die Regenwasserentsorgung. Derzeit ist hierzu geplant, das Regenwasser aus dem Regenrückhaltebecken westlich Richtung Alpe abzuführen. Aufgrund der Bemessung des Regenrückhaltebeckens ist dies auch unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes möglich.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Alpeblick, 3,1, 02.04.2014 (3681 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |