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Vorlage - 083/2013  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 10 "Wischhofacker II", OT Bledeln mit örtlicher Bauvorschrift
Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
09.12.2013 
13. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
11.12.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Wischhofacker II, §10-Vorlage, 29.11.2013
Wischhofacker II, Abwägung 3,2 für Vorlage, 12.11.2013
Wischhofacker II, Abwägung 4a für Vorlage, 29.11.2013

Beschlussvorschlag:  

 

Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird nachträglich beschlossen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 10 „Wischhofacker II“, OT Bledeln mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. der §§ 1 und 2 Abs. 1 sowie 10 BauGB und der § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Der Begründung (mit Umweltbericht) wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB zugestimmt.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Bedenken und Anregung werden, wie der Vorlage 83 / 13 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.


Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durch den Verwaltungsausschuss am 22.04.2013 beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 02.05.2013 bis 03.06.2013 durchgeführt. Die Abwägung dieses Verfahrensschrittes erfolgte durch den Verwaltungsausschuss am 23.09.2013, gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 02.10.2013 bis 04.11.2013 durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurde festgestellt, dass eine Erhöhung der Firsthöhe von 8 auf 9 m zur Herstellung eines durchaus üblichen Einfamilienhauses sinnvoll ist. Mit verkürzter Auslegungsfrist wurde lediglich zu dieser Änderung ein eingeschränktes Verfahren gem. § 4 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Ein gesonderter Beschluss für diesen eingeschränkten Verfahrensschritt ist auch nachträglich möglich.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und anschließenden eingeschränkten Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Vorlage 83 / 13 beigefügt, abgewogen werden.

 

Zur Abwägung wird insbesondere auf die Ausführungen des Landkreises Hildesheim zum Denkmalschutz hingewiesen, da mit Funden und Befunden von mittelalterlicher Steinzeit bis zum Mittelalter zu rechnen ist, ist eine fachgerechte archäologische Begleitung zunächst der Erschließungsarbeiten notwendig. Hierzu bedarf es einer denkmalrechtlichen Genehmigung.


Anlage/n:

Bebauungsplan (verkleinert)

Abwägungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wischhofacker II, §10-Vorlage, 29.11.2013 (1150 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Wischhofacker II, Abwägung 3,2 für Vorlage, 12.11.2013 (27 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Wischhofacker II, Abwägung 4a für Vorlage, 29.11.2013 (8 KB)    

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