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Vorlage - 003/2012  

Betreff: Kindertagesbetreuung 2012
Status:öffentlich  
Verfasser:Schmidt, Frank
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorbereitung
01.02.2012 
1. Sitzung des Sozialausschusses und 2. Sitzung des Ortsrates Groß Lobke ungeändert beschlossen   
Ortsrat Groß Lobke Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
02.02.2012 
3. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kindertagesstätten-Bedarfsplan - 2012

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Begründung:

Begründung:

Mit Schreiben vom 13.01.2012 wurde den Ratsmitgliedern die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 vorgelegt.

 

Für den Bereich Kindergarten (Kinder von 3 bis 6 Jahren) ist danach festzuhalten, dass bei Beachtung des richtungweisenden Ratsbeschlusses in Kindergartengruppen regelmäßig 20 Kinder zu betreuen, die Bedarfsdeckung ohne die Kindertagesstätte Groß Lobke schwierig würde.

 

Nachdem der Verein Lobker Kindertreff kein umfassendes Konzept zum Weiterbetrieb der Einrichtung vorlegen konnte, wurde ein solches Konzept kurzfristig vom Kirchenamt Hildesheim unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung entwickelt.

 

Dieses Konzept sieht den Betrieb der Einrichtung als altersübergreifende Gruppe zunächst für drei Jahre mit verlängerten Öffnungszeiten vor. Hinsichtlich der jährlichen Zuschusszahlungen der Gemeinde Algermissen konnte eine Verringerung in Verhandlungen mit dem Kirchenamt Hildesheim erreicht werden.

 

Die Stadt Sehnde wird sich mit einem Festbetrag je Kind an den Kosten der Kindertagesstätte beteiligen.

 

Es wird daher empfohlen die Kindertagesstätte zumindest für drei weitere Jahre zu erhalten.

 

Für den Krippenbereich (Kinder bis 3 Jahre) ist eine genaue Bedarfsplanung sehr schwierig. Festzustellen ist in jedem Fall, dass der Bedarf steigt.

 

Bei Erhalt von Kindergartenplätzen in Groß Lobke besteht in den Ortschaften ohne die Ortschaft Algermissen die Möglichkeit weitere Plätze für unter Dreijährige zu schaffen. Es sollte daher die Gruppe in Groß Lobke in eine altersübergreifende Gruppe umgewandelt werden.

 

Das Kirchenamt Hildesheim hat die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe ebenfalls für den Kindergarten St. Martin in Lühnde erbeten. Auch dies sollte ermöglicht werden, sofern es nach Abstimmung mit dem Nds. Kultusministerium baulich möglich ist.

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kindertagesstätten-Bedarfsplan - 2012 (146 KB)    

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