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Vorlage - 055/2013  

Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des regionalen Raumordnungsprogrammes
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
12.08.2013 
9. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag: 

 

Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf des regionalen Raumordnungsprogrammes:

 

1 Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume

 

1.1  Entwicklung der räumlichen Struktur

 

Seite 1

 

1.1.02 Die Begründung zu diesem Punkt auf Seite 42 ist grundsätzlich in Frage zu stellen, zu streichen  bzw. zu überarbeiten. Sicherlich ist Veränderungsbedarf in den kommunalen Strukturen vorhanden. Daher sind die Ausführungen auf Seite 1 des RROP nicht zu kritisieren. Die Ausgestaltung der grundsätzlichen Aussagen durch die Begründung und die damit vorgegebenen Parameter für eine Gebietsreform werden jedoch abgelehnt. Der Grundgedanke: Größe = Stärke und finanzielle Leistungsfähigkeit ist falsch. Vielmehr ist auf individuelle Leistungsfähigkeit lokaler und regionaler Strukturen abzustellen. Die Kommunen im Landkreis Hildesheim lassen sich nicht für eine Gebietsreform in ein vorgegebenes Schema pressen.

 

2 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur

 

2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur

 

Seite 5

 

2.1.02 In Satz 3 ist die Aufzählung der Standorte, an denen auf Grund der vorhandenen Ausstattung mit Einrichtungen des täglichen Bedarfes eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungsentwicklung zulässig ist, um die Ortschaft Lühnde zu ergänzen.

Lühnde erfüllt grundsätzlich alle vorgegebenen Kriterien. Lediglich in der Lebensmittel-Grundversorgung wird ein kleineres Angebot als die geforderten 500m² Verkaufsfläche vorgehalten. Dafür werden die Kriterien für die ÖPNV-Anbindung deutlich übererfüllt. Neben der Einbindung in den Fahrplan der RVHi gibt es auch über die Buslinie 330 eine regelmäßige Anbindung an den Großraumverkehr Hannover. Dadurch ist Lühnde insbesondere für Berufstätige, deren Arbeitsstelle in Hannover liegt, sehr interessant. Dies zeigen auch die Entwicklungen der letzten Jahre.

 

Seite 6

 

Die pauschale Forderung , dass die Städte und Gemeinden ein Brachflächen-, Baulücken- oder Leerstandskataster führen sollen wird abgelehnt. Hiermit werden den Kommunen hohe Kosten für Einrichtung und Pflege auferlegt. Ob ein solches aufwändiges Instrumentarium vorgehalten werden soll, obliegt den Gremien einer Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

 

3 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung von Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen

 

3.1 Entwicklung eines Freiraumverbundes und seiner Funktionen

 

3.1.1 Elemente und Funktionen des Freiraumverbundes, Bodenschutz

 

Seite 10

 

3.1.1.02 Die Festlegung, vor der Ausweisung neuer Baugebiete zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung auszuschöpfen wird in dieser Pauschalität abgelehnt. Die politischen Gremien der Gemeinde entscheiden bedarfsgerecht im Rahmen ihrer Planungshoheit über die zukünftigen Entwicklungen der Gemeinde, die sicherlich von verschiedensten Kriterien auch über den Aspekt des Bodenschutzes hinaus getragen werden.

 

3.2 Entwicklung der Freiraumnutzungen

 

3.2.1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei

 

Seite 16/17

 

2.2.1.01 /02 Das gesamte Gebiet der Gemeinde Algermissen ist zu Recht auf Grund des hohen Ertragspotentials als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft ausgewiesen. Die Vorgabe des Landkreises, naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen außerhalb dieses Gebietes durchzuführen, wird abgelehnt. Auch weiterhin sollte es vorrangiges Ziel sein, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingriffsnah auszugleichen. Schließlich sollen diejenigen, die einen Eingriff hinnehmen müssen auch vom Ausgleich profitieren. Gleichzeitig läuft diesen Grundforderungen des Landkreises die eigene Forderung entgegen, den Waldflächenanteil in der Gemeinde Algermissen zu vergrößern. Die Gemeinde Algermissen regt an, auch weiterhin Kompensationsmaßnahmen in enger Abstimmung zwischen Maßnahmeträgern, Grundeigentümern, Gemeinde und Landkreis so durchzuführen, dass vernünftige Entscheidungen mit Augenmaß getroffen werden.

 

4 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotentiale

 

4.1 Mobilität Verkehr, Logistik

 

4.1.1 Entwicklung der technischen Infrastruktur, Logistik

 

Seite 30

 

4.1.1.06 Die Gemeinde Algermissen unterstützt die Forderung, die durch Algermissen führende S-Bahnlinie zu erhalten und das Angebot bei Bedarf zu verdichten. Die Festlegung sollte durch die Ergänzung „Erweiterung des Angebotes in den Randzeiten“ noch vervollständigt werden.

 

4.1.4 Schifffahrt, Häfen

 

Seite 32

 

4.1.4.04 Die Gemeinde Algermissen unterstützt massiv das Drängen des Landkreises Hildesheim auf den Ausbau des Stichkanals. Der Stichkanal Hildesheim ist eine der wichtigsten Lebensadern und Infrastruktureinrichtungen für die Wirtschaftsregion Hildesheim. Mit dem Ausbau der Schleuse in Bolzum für über 60 Millionen € ist die für die Region Hildesheim zukunftsweisende Ertüchtigung des Kanals begonnen worden. Klar sollte allen Beteiligten sein, dass Investitionsmaßnahmen in die Verkehrsinfrastruktur erst dann ihren vollen Nutzen entfalten, wenn Streckenrelationen durchgehend fertig gestellt und uneingeschränkt nutzbar sind. Bereits am 14.09.1965 wurde der Ausbau des Mittellandkanals und seiner Stichkanäle in einem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, der Freien Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen beschlossen.

 

Die Gemeinde Algermissen begrüßt darüber hinaus, den Standort der Umschlagstelle Algermissen zu sichern und einen Ausbau zu ermöglichen.

 

4.2 Energie

 

Seite 33 ff

 

Die Erweiterung der bisherigen Vorrangfläche Windkraft auf nunmehr 19 ha wird abgelehnt.

Der Rat der Gemeinde Algermissen hat in seiner Sitzung vom 14.06.2013 beschlossen, keine neuen Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen.

 

Im Übrigen sei zu Beginn darauf hingewiesen, dass entgegen der Aussage des Landkreises Hildesheim kein Einvernehmen mit Gemeindeverwaltung oder den Gremien des Rates über die Ausweitung des Vorranggebietes hergestellt wurde.

 

Die Gemeinde Algermissen ist ein hochwertiger Wohnstandort, In einschlägigen Untersuchungen beispielsweise der Bertelsmann Stiftung (Stadt-Land-Umland, 2013) wird die Gemeinde Algermissen als kleinere stabile Gemeinde im ländlichen Raum klassifiziert, deren demographischen Aussichten als vergleichsweise gut eingestuft werden. Durch unsere Lage können wir weiterhin mit positiven Entwicklungsimpulsen rechnen. Hohe Wohnqualität, kinder- und familienfreundliches Umfeld, solide Finanzausstattung und eine hohe soziale Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger geben uns verschiedene Aufgabenschwerpunkte auf zu denen als einer der wichtigsten gehört, das Profil als attraktiver Wohnstandort zu sichern und auszubauen.

 

Schon jetzt gibt es erhebliche Belastungen der Siedlungsstruktur durch Windkraftanlagen, die nicht im Gebiet des Landkreises Hildesheim bzw. der Gemeinde Algermissen stehen. Sowohl auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenhameln als auch der Städte Sehnde und Laatzen stehen eine zweistellige Zahl an Windkraftanlagen, die direkten Einfluss auf die Gemeinde Algermissen nehmen. Diese Belastung muss in die zukünftigen Planungen mit einbezogen werden. Eine formale Gebietsgrenze beeinträchtigt nicht die Sichtbeziehungen bzw. andere Belastungen, wie beispielsweise Schattenwurf oder Geräuschbelastungen.

 

Die Gemeinde Algermissen hält den Ansatz des Landkreises Hildesheim, den Abstand von 750m zu Wohnbebauung beizubehalten, für deutlich verfehlt. Das ML schlug schon in seinen „Empfehlungen zur Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung“ vom 26.01.2004 einen Abstandswert zu Wohnnutzungen von 1.000m vor. In den letzten 9 Jahren sind die Windkraftanlagen deutlich größer geworden (von rund 100m auf rund 200m Höhe). Die Schutzwirkung für die Menschen nicht zumindest teilweise zu erhöhen ist nicht angemessen. Die Begründung dazu, bei einer Erhöhung des Abstandswertes auf 1.000m würde Größe und Anzahl der Potentialflächen deutlich reduziert(Begründung S. 117), setzt das Schutzgut Mensch in unangemessener Weise herab.

 

Die Gemeinde Algermissen unterstützt die Aussagen in der Begründung des RROP (S.114), dass Projekte zur Nutzung von regenerativen Energien auf ihre Umwelt – und Sozialverträglichkeit hin zu überprüfen sind und dass die Energiewende so zu gestalten ist, dass ein tragfähiger Kompromiss zwischen Versorgungssicherheit, Klimaschutz sowie dem Schutz der Bevölkerung, der Landschaft und Flora und Fauna gefunden wird. Hierbei hat jedoch das Schutzgut Mensch an allererster Stelle zu stehen.

 

Bei weitergehenden Planungen würde im Bereich der Gemeinde Algermissen auf Grund der Entwicklungspotentiale immer ein Mindestabstand von 1.000m und vermutlich eher mehr verwaltungsseitig vorgeschlagen werden. Durch das durch den Landkreis Hildesheim im Entwurf vorgesehene Vorranggebiet würden zum einen die Entwicklungsmöglichkeiten der Ortschaft Algermissen dauerhaft eingeschränkt werden. Zum anderen würde das Landschaftsbild in der Hildesheimer Börde, die durch ausgeräumte Landschaften „besticht“ weiter belastet und der „Einkesselungseffekt“ der Ortschaft Algermissen, der vor allem durch die Hohenhamelner WKA ausgelöst wird, weiter verstärkt.

 

Im übrigen sollte aus Sicht der Gemeinde Algermissen auch der Bezug auf die Gebietskörperschaften außerhalb des Landkreises Hildesheim nicht außer Acht gelassen bleiben. Schon jetzt stehen die beiden bisherigen WKA in der Gemarkung Algermissen in nur ca. 750m Abstand zur Ortschaft Bründeln in der Gemeinde Hohenhameln. Im Bereich des Großraumverbandes Braunschweig, der dort für die Raumplanung zuständig ist, sind Abstände von 1.000m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. Die Einhaltung dieses Abstandes in die Gemeinde Algermissen hinein würde große Teile des vergrößerten Windkraftvorranggebietes nicht zulassen.

Abschließend sei in der Argumentation gegen die Vergrößerung des Vorrangstandortes noch die Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen angesprochen, die die Abstände von Windrädern zu Wohnhäusern vergrößern wollen. Als Richtschnur für den Abstand soll das Zehnfache der Höhe eines Windrades gelten. Bei einem 200 Meter hohen Windrad wären dies zwei Kilometer. Dazu muss aber das Baugesetzbuch eine Länderöffnungsklausel erhalten. Laut Bundesumweltministerium gibt es derzeit keine bundesweit einheitliche Abstandsregelung

 

Begründung:

Begründung:

 

Erfolgt mündlich


 

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