Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 054/2013  

Betreff: Raumordnungsverfahren Hartsalzwerk "Siegfried-Giesen"
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
12.08.2013 
9. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:  

Die nachstehende Stellungnahme der Gemeinde Algermissen im Raumordnungsverfahren für die geplante Wiedereröffnung des Hartsalzwerkes „Siegfried-Giesen“ wird beschlossen:

 

Zunächst einmal betont die Gemeinde Algermissen ihre positive Grundeinstellung zur geplanten Wiedereröffnung des Giesener Bergwerkes. Wir sehen darin eine sehr gute wirtschaftliche Entscheidung, deren positive Auswirkungen in vielen Bereichen unserer Region zu spüren sein werden. Der Gemeinderat ist überzeugt davon, dass diese Entscheidung auch die weitere Entwicklung der Gemeinde Algermissen befördern wird.

 

In den vorgelegten Unterlagen des Raumordnungsverfahrens für die geplante Wiedereröffnung des Hartsalzwerkes „Siegfried-Giesen“ ergeben sich durch die geplante Vorzugsvariante G2b beim Abtransport der Ware über die Schiene zusätzliche Belastungen für die Ortschaft Algermissen. Daher fordert die Gemeinde Algermissen, folgende Punkte mit abzuarbeiten bzw. dem Antragsteller, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber DB Netz, zur Abarbeitung mit aufzugeben:

 

?

Ein ungleichgewichtiger Abtransport über die Schiene in Richtung Norden wird abgelehnt. Eine gleichmäßige Verteilung der Verkehrsbelastung Richtung Norden und Süden ist notwendig.

?

Auswirkungen der zusätzlichen Schließzeiten am höhengleichen Bahnübergang der Landesstraße 479 in der Ortsdurchfahrt Algermissen mit einem hohen täglichen Verkehrsaufkommen. Zur Minimierung der Schließzeiten sollte beispielsweise geprüft werden, ob eine Synchronisation des Gütertransportes mit anderen Schließzeiten möglich ist.

?

Schalltechnisches Gutachten zur zusätzlichen Belastung der Anwohner durch Güterverkehr. Wie ist der IST-Stand? Führt beispielsweise eine Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit zur Reduzierung von Schallemissionen? Ist geplant, vorhandene geräuscharme Fahrzeugtechnologien einzusetzen?

?

Prüfung der Notwendigkeit von passivem Lärmschutz

?

Zu welchen Zeiten sind die Güterzugtransporte geplant? Aus Sicht der Gemeinde Algermissen wäre es wichtig, diese nur tagsüber werktäglich zwischen 08.00 und 20.00 Uhr zu Zeiten zu haben, bei denen die Nebenwirkungen (z. B. Rückstau) durch die Schließzeiten des höhengleichen Bahnüberganges auf den Durchgangsverkehr auf der Landesstraße 479 minimiert sind.

 

Begründung:

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 


 

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster