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Vorlage - 038/2024  

Betreff: Kauf eines Minibaggers
Status:öffentlich  
Verfasser:Jennifer Szczepanski
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Auftrag für den Kauf eines Minibaggers wird an die Firma Müller Maschinen GmbH, Daimlerring 49 in 31135 Hildesheim zum Angebotspreis von 34.800,00 € vergeben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Der Bauhof der Gemeinde Algermissen benötigt dringend einen eigenen Minibagger, um die immer wieder anstehenden Aufbauten (z.B. auffüllen von Sandkästen, Aufbau von Spielgeräten, Regulierung von unbefestigten Flächen), Grünarbeiten, Abrissarbeiten u.a. selbst durchzuführen. Derzeit erfolgen diese Arbeiten überwiegend durch eine Vergabe an Dritte, welches zu hohen und oft unvorhersehbaren Kosten führt. Der Minibagger passt gut in das Fahrzeugentwicklungskonzept und wurde beim Haushalt 2024 bereits berücksichtigt. Haushaltsmittel stehen daher ausreichend zur Verfügung.

 

Bei der beschränkten Ausschreibung am 08.04.2024 haben folgende Firmen ein Angebot abgegeben:
 

Nr.

Name und Anschrift des Bieters

Angebotssumme

1

Kurt König Baumaschinen GmbH, Einbeck

43.732,50 €

2

Steinwedel Arbeitsbühnen und Baumaschinen e.K., Hildesheim

41.650,00 €

3

Zeppelin Baumaschinen GmbH, Laatzen

43.559,95 €

4

Müller Maschinen GmbH, Hildesheim

34.800,00 €

5

New-Tec West mbH, Harsum

Kein Angebot

6

Atlas Hannover Baumaschinen, Laatzen

Kein Angebot

7

Kiesel GmbH, Baienfurt

Kein Angebot

 

Alle Angebote wurden zur Wertung zugelassen. Die Preise sind angemessen und auskömmlich. Das günstigste Angebot hat Firma Müller Maschinen GmbH, Hildesheim in Höhe von 34.800,00 € abgegeben. Die Angebotssumme liegt mit 34.800,00 € unter der Summe des LV-Schätzpreises in Höhe von 41.000,00 €.

 

Der Bieter besitzt die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für die Ausführung der ausgeschriebenen Lieferleistungen. Der Bieter hat die in der Ausschreibung geforderten Nachweise vorgelegt. Die vorgelegten Bescheinigungen wurden geprüft. Der Bieter verfügt über ausreichend wirtschaftliche und technische Mittel, um den Auftrag vertragsgemäß auszuführen.

 

Die vergaberechtliche Prüfung ergab keine Bedenken.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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