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Vorlage - 031/2023  

Betreff: Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid 2023
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Algermissen legt gegen den Kreisumlagebescheid vom 14.04.2023 für das Haushaltsjahr 2023 zur Fristwahrung Widerspruch ein.

 

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Begründung:

 

Die Widerspruchsverfahren gegen die Kreisumlagebescheide 2020, 2021 und 2022 gegen den Landkreis Hildesheim sind nicht abgeschlossen. Diese Verfahren dienen dazu zu prüfen, ob und wenn ja wie der Landkreis Hildesheim auf die in der Stellungnahme gem. § 15 NFAG vorgebrachten Argumente eingegangen ist.

Hierdurch ist es nur folgerichtig, auch gegen den aktuellen Bescheid für 2023 einen fristwahrenden Widerspruch einzulegen.

 

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