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Vorlage - 072/2022  

Betreff: Annahme einer Sponsoringleistung gem. §111 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 26 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Algermissen nimmt als Sponsoringleistung die finanzielle werbewirksame Unterstützung für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges  durch die Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co.KG an.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Über die Sponsoringleistung ist ein Ergänzungsvertrag vom 17.06.2022 zwischen der Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co.KG (Sponsor) und der Gemeinde Algermissen (Sponsoringnehmer) geschlossen worden. Hierdurch wird die Laufzeit des bestehenden Vertrages vom 15.04.2015/16.04.2015 bis zum 30.06.2027 verlängert.

Vertragsgegenstand ist die werbewirksame Unterstützung für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges der Gemeinde Algermissen. Der Sponsor Verpflichtet sich zur Zahlung von fünf gleichen Jahresraten, beginnend 2022, in Höhe von 3.000,00 € zzgl. ggf. darauf anfallender Umsatzsteuer. Bei nicht getroffener Nachfolgeregelung erfolgt eine Schlusszahlung in Höhe von 750,00 €. Die weiteren Regelungen des Sponsoringvertrages vom 15.4.2015 gelten für diesen Vertrag unverändert weiter.

Die Verlängerung des Sponsoringvertrages erfolgt aufgrund langer Lieferzeiten für ein neues Fahrzeug. Hierdurch wird eine Fortführung der finanziellen Unterstützung des vorhandenen Fahrzeuges ermöglicht.

 

 

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